Namibia: Geänderte Einreisebestimmungen für Minderjährige
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, die nicht in Begleitung der Eltern oder mit nur einem Erziehungsberechtigten nach Namibia reisen, müssen zusätzlich zu den erforderlichen Einreisedokumenten eine von beiden Eltern bzw. vom abwesenden Erziehungsberechtigten unterschriebene Einverständniserklärung in englischer Sprache mitführen.
Die Erklärung muss die Reisepassnummer des Jugendlichen enthalten. Weiterhin sind Passkopien der abwesenden Eltern beziehungsweise des Elternteils sowie eine internationale Geburtsurkunde des Kindes/Jugendlichen (übersetzt ins Englische) erforderlich, in der die Eltern namentlich genannt sind. Verfügt ein Elternteil über das alleinige Sorgerecht, ist auf Verlangen der gerichtliche Beschluss darüber vorzuzeigen; im Falle des Todes eines Elternteils die Sterbeurkunde. Kinder, die allein reisen, müssen zudem ein Bestätigungsschreiben der Person mitführen, bei der der allein reisende Minderjährige in Namibia untergebracht ist, Kopien ihres Reisepasses sowie gegebenenfalls ihrer Aufenthaltserlaubnis.
Hintergrund der verschärften Bestimmungen sind die wachsende Zahl an Entführungen, Menschenhandel und Menschenraub im südlichen Afrika. Zuvor hatten bereits Südafrika und Botsuana deshalb ihre Einreisevorschriften entsprechend verschärft.
Touristen in Namibia sollten vorsichtig sein
Das Auswärtige Amt weist zudem darauf hin, dass Reisende beispielsweise nur in bewachten Unterkünften übernachten sollten, Fahrzeugtüren auch von innen immer verriegelt halten und Wertsachen auch auf Busreisen im Blick behalten. Im eigenen oder gemieteten Fahrzeug sollten Wertsachen, Hand- oder Aktentaschen auch während der Fahrt nicht sichtbar liegen gelassen werden. Spaziergänge sollten möglichst ohne Wertsachen und nicht in der Dunkelheit unternommen werden.
In Namibia gehört Kriminalität in stärkerem Maß zum Alltag als in Deutschland. Grundsätzlich gilt: Besondere Achtsamkeit und Vorsicht ist bei unklaren Situationen geboten, etwa wenn Reisende in der Stadt von mehreren unbekannten Personen umringt werden oder z. B. ein verlassener Kindersitz am Straßenrand auffällt. Es kann sich um Täuschungsmanöver handeln, um einen Überfall zu ermöglichen. Reisende sollten nicht anhalten, sondern die Polizei verständigen.
Quellen: cibt.com und Auswärtiges Amt