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Mexiko: Online-Vorabanmeldung für Waren mit Carnet ATA

Der südamerikanische Staat Mexiko nimmt bereits seit Jahren am so genannten Carnet ATA-Verfahren teil. Dieses ermöglicht die vorübergehende Einfuhr von Waren (zum Beispiel Berufsausrüstung, Messe- und Ausstellungsgut, Warenmuster) nach Mexiko ohne aufwändige Grenzformalitäten und ohne die Hinterlegung von Sicherheitsleistungen beim mexikanischen Zoll.

Der Carnet ATA ist also gewissermaßen eine Art Reisepass für Waren. Dieser Reisepass gilt für gewöhnlich für ein Jahr und muss nach Ablauf neu beantragt werden. Es ist allerdings in Ausnahmefällen möglich, vor Ablauf der Gültigkeitsdauer ein Anschluss-Carnet auszustellen. Dazu sollten betroffene Unternehmen möglichst frühzeitig die IHK kontaktieren.

Mexiko-Carnet jetzt auch auf Englisch und Französisch

Die Industrie- und Handelskammer (IHK) zu Köln weist nun darauf hin, dass eine Online-Vorabanmeldung des Carnets in Mexiko zwingend erforderlich ist. Die gute Nachricht: Mittlerweile ist die Abfertigung von Carnet ATA an allen Grenzzollstellen von Mexiko möglich. Zudem kann das Carnet neben Spanisch nun auch in Englisch oder Französisch ausgestellt werden.

Hintergrundinformationen: Unternehmen der Warenwirtschaft können in mehr als 40 Staaten außerhalb der Europäischen Union (EU) Waren unter Verwendung eines Carnet ATA versenden. Firmen benötigen Carnets insbesondere, um Waren einführen zu können, die nur vorübergehend ins Ausland gebracht werden, und ohne ausländische Einfuhrabgaben (beispielsweise Einfuhrzoll, Einfuhrumsatzsteuer und sonstige bei der Einfuhr notwendigen Abgaben und Steuern) erbringen zu müssen.

Regelmäßig über Steuern in der Warenwirtschaft informieren

Insbesondere Firmen, die Güter und Waren häufig ins Ausland importieren, sollten sich zwingend über Steuerrechtliches zur Warenwirtschaft informieren. Dieses Spezialgebiet gilt es sehr komplex – wer sich hinreichend dazu informiert, mindert das Haftungsrisiko und hat hohe Erfolgschancen.

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