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AirBerlin
© Pixabay

Lufthansa-Kauf von AirBerlin: Was das für Fluggäste bedeutet

Nachdem die zweitgrößte deutsche Fluggesellschaft AirBerlin Mitte August Insolvenz angemeldet hat, kauft der Lufthansa-Konzern große Teile des Unternehmens. Neben 81 Flugzeugen und 3.000 Mitarbeitern werden voraussichtlich auch die – nach aktuellem Stand zahlungsfähigen – Air Berlin Töchter Niki und LGW übernommen.

Eine Einigung mit dem Billigflieger easyJet steht allerdings noch aus. Die Briten sollen an der Übernahme von 20 bis 30 Flugzeugen interessiert sein.

Für viele Air Berlin Passagiere ist die nun erzielte Einigung dennoch kein Grund zur Freude, teilt das Portal flug-verspaetet.de mit. Wie Anfang der Woche bekannt wurde, stellt Air Berlin den Flugbetrieb spätestens ab dem 28. Oktober ein. Langstreckenflüge finden bereits ab dem 15. Oktober nicht mehr statt. Damit verfallen alle Tickets für Flüge nach diesem Datum, auch die Übernahme durch Lufthansa ändert daran nichts.

Entschädigung für AirBerlin-Tickets hängt auch vom Kaufdatum der Tickets ab

Wurde das Ticket nach dem 15. August, dem Tag der Insolvenzanmeldung, gekauft, sollen die Kunden den Ticketpreis erstattet bekommen. Wurde der Flug davor gebucht, sieht es schlecht aus: Die Kosten werden nicht zurückerstattet und können lediglich beim Insolvenzverwalter angemeldet werden – die Chancen für die rund 90.000 betroffenen Kunden, das Geld wiederzusehen, sind jedoch gering. Deshalb rät Matthias Möller, Leiter der Rechtsabteilung und Geschäftsführer bei Flug-Verspaetet.de, den betroffenen Passagieren dazu, möglichst auf eine Umbuchung zu bestehen, damit sie nicht auf den Ticketkosten für den Ersatzflug sitzen bleiben.

Eine schlechte Nachricht ist die Teil-Übernahme auch für Passagiere, deren Air-Berlin-Flug kurzfristig annulliert wurde oder erheblich verspätet war. Nach der europäischen Fluggastrechteverordnung steht Passagieren in einem solchen Fall eine Entschädigung zwischen 250  und 600 Euro zu. Zuletzt bediente Air Berlin diese Forderungen aufgrund des laufenden Insolvenzverfahrens jedoch nicht mehr. Die Hoffnung, dass bei einer vollständigen Übernahme des Konzerns die Forderungen durch den neuen Eigentümer gezahlt werden müssten, erfüllt sich nun offenbar nicht.

Sinkende Preise trotz niedrigerer Konkurrenz?

Laut dem Lufthansa Vorstandsvorsitzenden Carsten Spohr soll die Übernahme jedoch nicht zu höheren Preisen für die Verbraucher führen, da die Konkurrenz in Europa und weltweit wächst. Außerdem soll die Lufthansa-Tochter Eurowings auch im Unternehmen selbst für Konkurrenz sorgen. Dies ist aus kartellrechtlicher Sicht jedoch skeptisch zu sehen. Eine Überprüfung durch die EU-Kommission könnte dazu führen, dass Slots auf einzelnen Strecken von der Lufthansa freigegeben werden müssen und schließlich von Wettbewerbern bedient werden.