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Koffer weg? So bekommt man Ersatz und Entschädigung
© Androlia, Adobestock

Koffer weg? So bekommt man Ersatz und Entschädigung

Der Urlaub könnte so schön beginnen – doch statt mit einem Cocktail am Pool startet er mit einem leeren Gepäckband. Koffer weg? – Der Schreck ist groß, aber keine Panik. Wer schnell und richtig reagiert, kann den Schaden begrenzen und sich eine Entschädigung sichern. Worauf es ankommt und wie sich Gepäckverlust von vornherein vermeiden lässt, darüber informiert die Reiseversicherung ERGO.

Was ist zu tun bei Gepäckverlust?

Alle Koffer sind längst vom Band verschwunden, nur der eigene taucht nicht auf? Dann führt der erste Weg zum Lost & Found-Schalter der Airline oder des Flughafens. Dort wird der Verlust offiziell gemeldet, und man erhält eine sogenannte Property Irregularity Report (PIR)-Nummer. Diese Nummer ist entscheidend, um den Suchstatus des Koffers nachzuverfolgen und später eine Entschädigung zu beantragen. Wer eine Pauschalreise gebucht hat, sollte zudem den Reiseveranstalter informieren. Offiziell als „verloren“ gilt das Gepäck erst nach 21 Tagen – bis dahin besteht also noch Hoffnung.

Welche Rechte haben Reisende?

Wer also auf sein Gepäck wartet, darf sich mit dem Nötigsten neu ausstatten – auf Kosten der Airline. Kleidung, Hygieneartikel, wichtige Utensilien: All das darf nachgekauft werden, aber bitte mit Augenmaß! „Wer zu großzügig shoppt, riskiert, dass die Airline die Erstattung kürzt“, warnt Reiseversicherungsexpertin Bettina Konzack . Wichtig ist, sämtliche Ausgaben mit Quittungen zu belegen. Viele Fluggesellschaften bieten zudem Notfall-Kits mit Zahnbürste, Shampoo und einem frischen T-Shirt an. Und falls der Koffer doch noch auftaucht und man ihn selbst vom Flughafen abholen muss? Auch dann muss die Airline die Fahrtkosten übernehmen.

Koffer bleibt verschollen – und jetzt?

Nach drei Wochen ist klar: Das Gepäckstück wird nicht mehr auftauchen. Jetzt geht es um eine offizielle Entschädigung. Airlines sind verpflichtet, für verlorene Koffer zu haften – bis zu einem Höchstbetrag von 1.500 Euro. Um die Erstattung zu beantragen, sollte man eine Liste mit dem Kofferinhalt und den ungefähren Werten erstellen. Wer noch Rechnungen oder Fotos der Gegenstände hat, kann diese als Beleg beifügen. Wichtig zu wissen: Die Airline ersetzt nicht den Neupreis, sondern nur den Zeitwert der Dinge.

So beugt man Gepäckverlust vor

Ein paar einfache Tricks helfen, das Risiko vom Gepäckverlust zu minimieren.

  • Wer seinen Koffer mit einem auffälligen Band oder bunten Anhängern versieht, verhindert Verwechslungen auf dem Gepäckband.
  • Die wichtigsten Dinge – Unterwäsche, ein Outfit zum Wechseln und Hygieneartikel – gehören ins Handgepäck. Wertgegenstände, Dokumente und Medikamente sowieso! Allerdings sind nicht alle Arzneien im Handgepäck erlaubt, deshalb ist es besser vorab die aktuellen Vorschriften zu prüfen.
  • Wer auf Nummer sicher gehen will, kann den Koffer mit einem GPS-Tracker ausstatten – so lässt sich jederzeit checken, wo das Gepäck gerade steckt.