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Kinderportrait

Kindesunterhalt für im Ausland lebende Ex-Partner

Geschiedene Ehepartner, die außerhalb der EU leben, können künftig leichter zu Unterhaltzahlungen für ihre Kinder herangezogen werden.Wie das Portal www.ihre-vorsorge.de berichtet, hat die EU mit dem Haager Unterhaltsübereinkommen einen Rechtsrahmen mit Drittstaaten geschaffen, um Ansprüche von Kindern und anderen Familienangehörigen geltend zu machen. Beispielsweise werden die amerikanischen Behörden auf Basis des neuen Übereinkommens mit den Behörden in Europa zusammenarbeiten, um sicherzustellen, dass dort Elternteile ihren Unterhaltspflichten nachkommen.

Ziel: Verfahrensbeschleunigung

Die neuen Regeln sollen auch dafür sorgen, Unterhaltspflichtige ausfindig zu machen und so die aktuell noch langen, aufwändigen Verfahren zu beschleunigen. Die USA, Norwegen und die Ukraine haben das Abkommen bereits unterzeichnet. Die Initiatoren erwarten, dass auch andere Länder, die an den Verhandlungen beteiligt waren (zum Beispiel Japan, China, Russland, Australien, Kanada und Brasilien), folgen werden.

16 Millionen bi-nationale Ehepaare in der EU

Hintergrund: Etwa 16 Millionen Paare mit internationalem Hintergrund leben in der EU und rund 30 Millionen EU-Bürger außerhalb der Mitgliedsstaaten. 1,2 Millionen Ehen wurden allein im Jahr 2007 in 27 EU-Ländern geschieden. Diese Zahlen legen nahe, dass es bei Unterhaltszahlungen und ihrer Vollstreckung zu erheblichen Schwierigkeiten kommen kann, wenn ein Elternteil in einem anderen Mitgliedsstaat oder außerhalb der EU wohnt.

Foto: fotolia © Anja Greiner Adam