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Jedes zweite Verkehrsdelikt im Ausland wird nicht verfolgt

Verkehrssünder, die in einem anderen EU-Land auffällig werden, kommen inzwischen nicht mehr ganz so einfach davon. Dennoch wurde die Hälfte der im Jahr 2015 begangenen Verkehrssünden nicht weiter verfolgt. Das zeigt ein von der EU-Kommission veröffentlichter entsprechender Bericht zur grenzüberschreitenden Verfolgung von Verkehrsdelikten.

Dank neuer Regeln und eines europäischen Austauschsystems ist die Zahl der grenzüberschreitend verfolgten Verkehrsdelikte zwischen 2013 und 2015 um das Vierfache gestiegen. Dazu gehören Verstöße wie Geschwindigkeitsüberschreitungen, das Überfahren einer roten Ampel und Fahren ohne Sicherheitsgurt. Allerdings wird etwa die Hälfte der im EU-Ausland aufgedeckten Verkehrsdelikte noch nicht grenzüberschreitend verfolgt.

EU-Verkehrskommissarin Violeta Bulc sagte: „Unsere Evaluierung zeigt, dass Verkehrssünder aufgrund des neuen automatischen Informationsaustauschs weniger oft davonkommen mit ihrem gefährlichen Verkehrsverhalten.“ Das sei eine gute Nachricht. Gleichzeitig rief sie jedoch die Mitgliedstaaten auf, die Möglichkeiten des Austauschsystems besser auszunutzen. Denn trotz der Erfolge gibt es bei der grenzüberschreitenden Verfolgung von Verkehrsdelikten noch viel Potential. Immer noch haben nicht alle EU-Mitgliedstaaten die Richtlinie umgesetzt und nach wie vor sind fünf Staaten nicht mit dem Austauschsystem verbunden.

Zudem wurde ungefähr die Hälfte der aufgedeckten Straßenverkehrsdelikte, die von Nicht-Einheimischen begangen wurden, 2015 nicht weiter verfolgt. Gleiches gilt für die Durchsetzung der Strafen: Auch dabei wurden 50 Prozent nicht erfolgreich durchgesetzt. Ein Grund ist unter anderem die mangelnde Kooperation zwischen den Mitgliedstaaten.