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Gerichtsurteil: Keine bevorzugte Beförderung für gestrandete Passagiere

Verzögert sich der Abflug von Reisenden beispielsweise durch einen Vulkanausbruch, ist das kein Grund für eine bevorzugte Beförderung gegenüber Passagieren, deren Flug regulär gebucht wurde. So urteilte kürzlich das Landgericht Frankfurt (Az.: 2-24 O 99/11).

Im betreffenden Fall saß ein Ehepaar durch einen Vulkanausbruch in Island gleich mehrere Tage auf der Insel Antigua fest. Sie konnten ihren Heimflug schließlich mit neuntägiger Verspätung von St. Lucia aus antreten. Sie verklagten daraufhin ihre Fluggesellschaft auf die Rückerstattung der zusätzlichen Kosten und dem ihnen entstandenen Verdienstausfall. Ihrer Ansicht nach wäre der Rückflug auch mit zwei früheren Flügen möglich gewesen.

Die Richter waren zwar der Ansicht, dass Passagiere mit regulär gebuchten Plätzen bevorzugt befördert werden müssen. Im konkreten Fall konnte die Airline jedoch nicht schlüssig nachweisen, dass speziell bei den zwei vorherigen Flügen eine Beförderung der späteren Kläger nicht möglich gewesen sei. Deshalb stünde ihnen Schadenersatz zu.

Quelle: VisumCentrale

Foto: © Patryk Kosmider – Fotolia.com