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Titelbild: fotolia.com

Singapur: Geänderte Einreisebestimmung

In Singapur gilt Informationen des Auswärtigen Amtes zufolge seit 20. April 2016 folgende neue Einreisebestimmung: Von jedem Reisenden, unabhängig davon, ob er ein Visum für die Einreise nach Singapur benötigt oder nicht, werden künftig bei der Passkontrolle bei jeder Ein- und/oder Ausreise die Fingerabdrücke digital eingescannt. Ausgenommen sind Personen unter sechs Jahren. Das neue Bio Screen System wird zunächst an den Land- und Seegrenzübergängen und später auch an den Flughäfen eingeführt.

Deutsche erhalten bei der Einreise nach Singapur eine Aufenthaltsgenehmigung für bis zu 90 Tage.

In jedem Fall sollten sie darauf achten, die Aufenthaltserlaubnis nicht zu überschreiten, da dies unter Umständen mit hohen Geld- und im Ausnahmefall bei Männern sogar mit Prügelstrafen geahndet werden kann.

Weitere Informationen können auf der Internetseite der Immigration & Checkpoint Authority (ICA) unter www.ica.gov.sg eingesehen werden.

Aktuelle Einreisebestimmungen der singapurischen Einreisebehörden finden Interessierte unter

www.mfa.gov.sg
www.singapur.diplo.de

Quellen: www.cibt.com, Auswärtiges Amt