Freiberuflich im Ausland: In diesen Ländern bekommen digital nomads am leichtesten ein Visum
Ob in der Karibik oder in Spanien – Remote Work ermöglicht vielen eine freie Wahl des Arbeitsortes, selbst wenn dieser im Ausland ist. Dabei sind viele karibische Inselstaaten teuer und eher unzugänglich für ausländische Nomadinnen und Nomaden. Spanien, Mexiko, Georgien oder die Bahamas hingegen empfangen Digital Nomads mit offenen Armen.
Arbeiten, wo andere Urlaub machen – dieser alte Werbespruch ist längst Wirklichkeit für digitale Nomadinnen und Nomaden. Und die Angebote, freiberuflich im Ausland dem deutschen Spätwinter zu entkommen, werden immer attraktiver: So locken Mauritius und Georgien etwa mit kostenfreien Visa-Angeboten. Das Technologieunternehmen WorkGenius hat die Konditionen der Visa-Angebote für digitale Nomadinnen und Nomaden von 41 Ländern verglichen, die eine Kurzzeit-Arbeitserlaubnis für Arbeitende aus dem Ausland anbieten. Fazit: Vieles ist möglich, aber bei den Details gibt es große Unterschiede.
Nur in Georgien und Mauritius ist das Visum kostenfrei
Georgien gilt als Geheimtipp unter erfahrenen digital nomads. Das Land am Ostufer des Schwarzen Meeres bietet für Staatsangehörige von 95 Nationen ein komplett kostenfreies Visum. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel nur wenige Tage und lässt sich online abwickeln. In Georgien sind sämtliche Kosten vergleichsweise gering, das Klima ist angenehm und die Natur vielfältig. Das Visum ist für ein Jahr gültig. Für die Zulassung müssen Interessente ein monatliches Einkommen von 1.885 Euro oder ein Bankguthaben von 22.617 Euro nachweisen.
Digitale Nomadinnen und Nomaden, die es exotischer mögen, finden in dem ostafrikanischen Inselstaat Mauritius eine geeignete Alternative. Die örtliche Regierung offeriert ebenfalls ein kostenfreies Visum, das online beantragt werden kann. Die Behörden versprechen eine Bearbeitungszeit von 48 Stunden für das „Premium Travel Visa”. Es ist sechs bis zwölf Monate gültig und kann um drei Monate verlängert werden. Abgesehen von den allgemein gängigen Dokumenten, wie Versicherungs- und Unterkunftsnachweisen, müssen Antragstellende hier kaum Anforderungen erfüllen. So gibt es beispielsweise kein notwendiges Mindesteinkommen oder -vermögen wie sonst bei 32 der anderen untersuchten Staaten.
Die höchsten Visakosten werden in der Karibik fällig
Wie unterschiedlich die Voraussetzungen für digitale Nomadinnen und Nomaden sein können, zeigt der Vergleich mit Barbados und Anguilla. In beiden Ländern bezahlen Einzelpersonen jeweils circa 1.882 Euro. Im internationalen Vergleich sind dies die höchsten Visakosten. Bei beiden Inselstaaten beträgt die Gültigkeit des Visums ein Jahr. Während Anguilla keine Auskünfte über das Einkommen der Antragstellenden erfragt, fordern die Behörden auf Barbados nachweisbare Nettoeinkünfte von mindestens 47.150 Euro pro Jahr.
Mit Grenada findet sich ein weiterer Karibik-Staat unter den Top-Drei der teuersten Visa. Einzelpersonen zahlen circa 1.414 Euro. Zusätzlich fordert die örtliche Regierung den Nachweis über Einkünfte in Höhe von mindestens 47.150 Euro pro Jahr. Dafür erhält man ein zweijähriges Visum.
Freiberuflich im Ausland: Am längsten darf man in Thailand bleiben
In Thailand wird der Zugang zum sogenannten „Long Term Residency Visum” extrem streng eingeschränkt. Dafür ist es ein sehr mächtiges Dokument, das den Visuminhabenden erlaubt, sich zehn Jahre im Land aufzuhalten. Spitzenplatz des Rankings.
In Spanien gibt es seit Januar das neue „Start-up Gesetz”, welches die Konditionen für digitale Nomadinnen und Nomaden verbindlich regelt. Demnach erlaubt die spanische Regierung nun einen Aufenthalt von bis zu fünf Jahren, zweiter Platz des Long-Term-Rankings. Im Anschluss besteht die Möglichkeit des Erwerbs der Staatsbürgerschaft. Portugal teilt sich den dritten Platz mit Mexiko: Dort lässt sich der Aufenthalt auf bis zu vier Jahre verlängern.
Am kürzesten hingegen ist der Aufenthalt auf Aruba gestattet. Nach lediglich 90 Tagen läuft das Visum auf den Kleinen Antillen ab und es besteht keine Möglichkeit zur Verlängerung. In jedem Fall gibt es für Arbeitnehmende im Ausland und ihre Arbeitgebenden diverse Rahmenbedingungen in puncto Sozialversicherungs- und Steuerrecht, die in jedem Fall geklärt werden müssen, bevor man die Arbeit mit ins Ausland nimmt.
Für digitale Nomadinnen und Nomaden mit einem Pass aus einem Staat der Europäischen Union gelten ohnehin gesonderte Regeln. Im Rahmen von Freizügigkeit und Aufenthaltsfreiheit werden keine Visa benötigt. Als EU-Bürger*in kann man ohne Arbeitserlaubnis in jedem Mitgliedsland arbeiten, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
Videotipp: Freiberuflich im Ausland arbeiten
Wer als Freelancerin oder Freelancer arbeitet, genießt viele Freiheiten und kann selbst entscheiden, wie und wo sie oder er arbeiten möchte. Auch ein Freelance-Job im Ausland ist eine attraktive Option. Dieser kann aber schnell zu einem rechtlichen Risiko werden. Was digitale Nomadinnen und Nomaden in Brasilien und weltweit beachten müssen, wenn sie als Freelancerin oder Freelancer im Ausland arbeitest, erläutert Juristin Lea Fiebelkorn in diesem Video.
Die weit verbreitete Annahme, dass ein Freelance-Job im Ausland nicht versteuert werden muss, ist definitiv falsch. Und auch im Ausland kann eine Gewerbeerlaubnis erforderlich sein. Wer diese nicht kennt oder Steuern vermeidet, kann böse auf die Nase fallen. Damit dies nicht geschieht, sollten Freelancerinnen und Freelander Lea Fiebelkorns Hinweise und Tipps im Video anschauen.