Skip to main content
Ad
© fotofabrika - fotolia.com

Flugstornierung: Das passiert mit den Kosten

Die meisten haben diese Situation bereits einmal erlebt: Der gebuchte Flug kann nicht angetreten werden – was bleibt sind die Kosten. Welchen Anspruch auf Erstattung die Kunden haben, zeigt ein Ratgeber des Portals vergleich.org. Das Vergleichsportal hat mit Experten für Fluggastrecht gesprochen und herausgefunden, wie Kunden im Fall des Flug-Nichtantritts am besten ihr Geld wiederbekommen können. Die gesammelten Informationen sind in einem Ratgeber zusammengefasst.

Dieser enthält
• ein kostenfreies Musterschreiben, mit denen Personen schnell und unkompliziert ihr Geld zurückfordern können,
• Expertentipps von Fachanwälten für Reiserecht,
• eine Zusammenstellung aller relevanten E-Mail-Adressen und Kontaktformulare.

Vielfältige Gründe für Nichtantreten des Fluges

Flüge werden oftmals sehr früh gebucht, weil beispielsweise eine Geschäftsreise rechtzeitig geplant werden muss, der Familienurlaub sonst ausgebucht ist oder einfach aus Kostengründen, denn rechtzeitig gebuchte Flüge sind in der Regel kostengünstiger als kurzfristige Buchungen. Dabei sind die Flüge per Vorkasse zu bezahlen. Häufig kommt es jedoch vor, dass eine Flugreise nicht angetreten werden kann. Gründe dafür gibt es viele: Entweder sind es Krankheiten, die verhindern, dass der Gast nicht mitreisen kann. In diesem Fall ist ausreichender Versicherungsschutz hilfreich. Aber auch abgesagte Geschäftstermine, verspätetes Erscheinen am Flughafen, beispielsweise durch Staus, oder das simple Verschlafen am frühen Morgen kann zur Stornierung des Fluges führen.

Glücklicherweise sind jedoch mit dem Nichtantreten des Fluges nicht automatisch die Kosten umsonst gezahlt. Es gibt Möglichkeiten, diese zurückerstattet zu bekommen.

Ein Ratgeber gibt Tipps, wie man sich in so einem Fall am besten verhält und welchen Anspruch auf Erstattung der Kosten und in welcher Höhe der Kunde hat. Ein zusätzliches Musterschreiben erleichtert den Antrag auf Erstattung der Steuern und Gebühren.