Flughafenstreik: Welche Rechte Reisende haben
Immer wieder kommt es an deutschen Flughäfen zu Streiks. Das kann die Reisepläne von Urlauberinnen und Urlauber ziemlich durcheinander bringen. Welche Rechte Reisende bei einem Flughafenstreik haben, darüber informiert der ADAC.
Normalerweise, wenn ein Flug ausfällt oder sich um mehr als drei Stunden verspätet, steht Passagieren grundsätzlich eine Entschädigung gemäß der EU-Fluggastrechteverordnung zu. Ein Flughafenstreik kann jedoch als ein außergewöhnlicher Umstand gedeutet werden, der außerhalb des Einflussbereichs der Airline liegt. Dann entfällt der Anspruch auf eine Ausgleichszahlung, aber trotzdem haben Fluggäste das Recht auf eine Ersatzbeförderung.
Ob ein Flughafenstreik als außergewöhnlicher Umstand gilt, ist vom jeweiligen Fall abhängig:
- Streik außerhalb der Airline (z. B. Flughafenpersonal, Fluglotsen): Diese werden meist als unvermeidbar eingestuft. In solchen Fällen besteht für die Airline keine Entschädigungspflicht.
- Streik innerhalb der Airline (z. B. Piloten, Kabinenpersonal): Hier kann eine Entschädigungspflicht bestehen, da es sich um eine unternehmensinterne Entscheidung handelt.
Rechte bei Flugausfällen durch Streik
Unabhängig davon, ob eine Entschädigung gezahlt werden muss, bleibt die Airline verpflichtet, die gebuchte Beförderung sicherzustellen. Fällt ein Flug wegen eines Streiks aus, haben Passagiere folgende Ansprüche:
Ersatzbeförderung: Die Fluggesellschaft muss eine alternative Reisemöglichkeit bereitstellen – falls erforderlich auch mit der Bahn oder dem Bus. Falls dies nicht geschieht, können Reisende die Kosten für eine selbst organisierte Weiterreise zurückfordern.
Betreuungsleistungen: Während der Wartezeit stehen Verpflegung und gegebenenfalls eine Hotelunterbringung zu. Quittungen für Speisen, Getränke oder Übernachtungen sollten sorgfältig aufbewahrt werden.
Rücktritt vom Vertrag: Wer die Reise nicht mehr antreten möchte, kann vom Flug zurücktreten und eine Erstattung des Ticketpreises verlangen.
So handeln Sie richtig am Flughafen
Ersatzflug einfordern: Falls Ihre Airline Ihnen nicht proaktiv eine Ersatzverbindung anbietet, setzen Sie eine klare Frist. Je näher der geplante Abflug rückt, desto kürzer sollte diese ausfallen. Bleibt eine Reaktion aus, können Sie eigenständig einen Ersatzflug buchen.
Belege sichern, um Kosten erstattet zu bekommen: Sammeln Sie alle Quittungen für zusätzliche Ausgaben – dazu gehören nicht nur alternative Flugtickets, sondern auch Kosten für Mahlzeiten, Getränke oder eine Unterkunft, falls die Airline ihre Pflichten nicht erfüllt. Diese Nachweise sind entscheidend, um eine Erstattung durchzusetzen.
Reiseveranstalter kontaktieren: Pauschalreisende sollten sich auch an den Reiseveranstalter wenden. Dieser ist Vertragspartner und daher zuständig.
Tipp: Lassen Sie sich nicht abwimmeln – informieren Sie sich über Ihre Rechte und fordern Sie die Ihnen zustehenden Leistungen konsequent ein!
Wer schnell prüfen möchte, ob eine Entschädigung zusteht, kann dies mit dem ADAC Entschädigungsrechner tun. Entschädigungen sind bis zu drei Jahre rückwirkend möglich.