Fluggastrechte in der EU: Ansprüche erkennen mit neuem Online-Tool
Wer innerhalb Europas reist, profitiert unter bestimmten Bedingungen von umfassendem Verbraucherschutz. Die EU-Fluggastrechte-Verordnung regelt, wann Passagiere Anspruch auf Entschädigung, Betreuung oder Rückzahlung haben. Ein neues digitales Tool des Europäischen Verbraucherzentrums Deutschland (EVZ) hilft nun dabei, diese Rechte schnell und präzise zu prüfen.
Wer ist geschützt?
Die Verordnung gilt für alle Flüge, die von einem Flughafen innerhalb der EU starten – unabhängig von der Fluggesellschaft. Auch wer mit einer europäischen Airline in die EU einreist, fällt unter den Schutz.
Verspätung: Wann es Entschädigung gibt
Kommt ein Flug mindestens drei Stunden später als geplant am Zielort an, kann eine Ausgleichszahlung zwischen 250 und 600 Euro geltend gemacht werden. Die genaue Höhe richtet sich nach der Entfernung der Flugstrecke. Kein Anspruch besteht bei außergewöhnlichen Umständen – etwa schweren Unwettern oder Vulkanausbrüchen. Streiks gelten hingegen nur dann als Ausnahme, wenn sie außerhalb des Einflusses der Airline liegen.
Bereits ab zwei Stunden Verspätung beim Abflug haben Reisende Anspruch auf Betreuungsleistungen. Dazu zählen Mahlzeiten, Getränke und bei Bedarf eine Hotelübernachtung samt Transfer, sofern der Weiterflug erst am Folgetag erfolgt.
Flug gestrichen: Rückzahlung oder Ersatz
Fällt ein Flug aus, müssen Fluggesellschaften entweder den vollständigen Ticketpreis erstatten oder eine alternative Beförderung zum Zielort anbieten. Je nachdem, wann die Information über den Ausfall mitgeteilt wurde, kann zusätzlich eine Entschädigung fällig werden. In jedem Fall ist die Airline verpflichtet, für angemessene Betreuung der Betroffenen zu sorgen.
Digitaler Anspruchscheck: Neues Tool hilft bei der Durchsetzung
Mit dem neuen Flugrechte-Tool des EVZ Deutschland lassen sich individuelle Ansprüche einfach online ermitteln. Nutzer wählen das jeweilige Problem aus, beantworten einige gezielte Fragen – und erhalten direkt eine Übersicht, welche Rechte bestehen. Die Anwendung steht auch in englischer Sprache zur Verfügung.
Wer keine Einigung mit der Airline erzielt, kann sich kostenfrei an das EVZ wenden. Sollte auch dies erfolglos bleiben, besteht die Möglichkeit, den Anspruch über das vereinfachte europäische Gerichtsverfahren durchzusetzen.
Geplante Gesetzesänderung: Kritik an Einschränkungen
Eine Reform der Fluggastrechte-Verordnung wird derzeit zwischen Europäischem Parlament und Rat verhandelt. Nach aktuellem Stand könnten die geplanten Änderungen zu einer Schwächung des Verbraucherschutzes führen – insbesondere bei Entschädigungszahlungen. Die endgültige Fassung der Verordnung wird frühestens im Herbst 2025 erwartet, ein Inkrafttreten wäre nicht vor 2027 zu rechnen.
Das Netzwerk der Europäischen Verbraucherzentren (ECC-Net) hat bereits deutliche Kritik geäußert. In einer aktuellen Stellungnahme warnt es vor einer spürbaren Verschlechterung der Rechtslage für Passagiere.