Falsch geschriebener Name auf dem Flugticket: Diese Schritte sollten bei Buchungsfehlern gemacht werden
Die Vorfreude ist groß und die Koffer fast gepackt – doch dann fällt auf: Der Name auf dem Flugticket stimmt nicht mit dem im Pass überein. Ein kleines Detail mit potenziell großen Folgen. Viele Airlines zeigen in solchen Fällen wenig Kulanz. Wer Pech hat, muss nicht nur eine saftige Gebühr für die Korrektur zahlen, sondern schlimmstenfalls sogar ein neues Ticket buchen.
Je früher bemerkt, desto besser!
Entdeckt man den Fehler direkt nach der Buchung, besteht oft eine Möglichkeit zur Korrektur. Viele Fluggesellschaften erlauben Namensänderungen unter bestimmten Bedingungen – aber die Regeln sind unterschiedlich. Besonders kompliziert wird es, wenn die Buchung über ein Reiseportal oder ein Reisebüro erfolgt ist, da hier zusätzliche Hürden entstehen können.
Kein Widerrufsrecht für Flugbuchungen
„Ein falsch geschriebener Name auf dem Flugticket ist vor allem deshalb problematisch, weil es für Flugbuchungen kein 14-tägiges Widerrufsrecht gibt“, erklärt Sabine Blanke, Juristin beim Europäischen Verbraucherzentrum Deutschland. Eine kostenfreie Stornierung ist ebenfalls selten, da viele Airlines dies in ihren Geschäftsbedingungen ausschließen. Wer nicht fliegt, bekommt oft nur die Steuern und Gebühren erstattet – nicht jedoch den Ticketpreis.
Eine einheitliche gesetzliche Regelung zur Korrektur von Namen gibt es nicht. Manche Airlines erlauben die Änderung von bis zu drei Buchstaben ohne Aufpreis, doch das ist freiwillig. Während einige Gesellschaften Tippfehler großzügig korrigieren, verlangen andere hohe Gebühren – oder verweigern die Änderung komplett. Auch der gebuchte Tarif spielt eine Rolle: Während teurere Tickets oft flexibler sind, bleibt bei günstigen Tarifen meist wenig Spielraum.
Besonders heikel: Namensänderungen nach der Hochzeit
Wer nach der Hochzeit einen neuen Nachnamen annimmt, sollte frühzeitig klären, welche Dokumente für die Namenskorrektur benötigt werden. Die Heiratsurkunde kann hilfreich sein, aber nicht jede Airline akzeptiert sie als Nachweis.
Diese Schritte sollten bei Buchungsfehlern gemacht werden
1. AGB checken: Bevor man den Kundenservice kontaktiert, lohnt sich ein Blick in die Geschäftsbedingungen der Airline. So lässt sich gezielt argumentieren.
2. Sofort handeln: Viele Airlines erlauben kostenlose Korrekturen innerhalb weniger Stunden nach der Buchung. Je schneller der Fehler gemeldet wird, desto besser.
3. Den richtigen Kontaktweg nutzen: Viele Airlines bieten Online-Formulare oder Hotlines an. Social Media kann ebenfalls eine schnelle Möglichkeit sein, Unterstützung zu erhalten.
4. Buchungsportal kontaktieren: Wer über Drittanbieter gebucht hat, sollte sich sowohl an das Reiseportal als auch direkt an die Airline wenden – aber bedenken, dass Änderungen über Portale oft komplizierter sind.
Mit diesen Tipps kann man Buchungsfehler vermeiden
1. Sorgfältig buchen: Flüchtigkeitsfehler werden genauso streng behandelt wie echte Namensänderungen. Ein Ticket, das in Eile am Smartphone gebucht wurde, kann teuer werden.
2. Exakt wie im Ausweis: Der Name auf dem Ticket muss genau dem im Pass oder Personalausweis entsprechen – selbst kleine Abweichungen können problematisch sein.
3. Vorsicht bei Namensänderungen: Nach Hochzeit oder Scheidung sollte vor der Buchung geprüft werden, ob der neue Name schon in allen Reisedokumenten aktualisiert wurde.
4. Unterschiedliche Eingabemasken beachten: Je nach Airline oder Buchungsportal kann die Reihenfolge der Felder variieren. Manchmal wird der Vorname zuerst eingegeben, manchmal der Nachname.
5. Autofill-Funktion überprüfen: Browser schlagen oft Namen aus früheren Eingaben vor. Wer nicht genau hinschaut, kann unbemerkt veraltete Daten übernehmen.
6. Reisedatum doppelt checken: In manchen Ländern beginnt die Woche mit Sonntag – ein schneller Blick auf den Kalender verhindert böse Überraschungen.
7. Zeichenbegrenzung beachten: Besonders lange Namen können durch technische Beschränkungen abgeschnitten werden. Daher immer die vollständige Eingabe prüfen.
8. Buchung bestätigen und sichern: Nach Abschluss der Buchung eine Bestätigungsmail erwarten, gegebenenfalls im Spam-Ordner nachsehen. Ein Screenshot hilft als Nachweis.
Hoffnung auf neue EU-Regelung
Die EU-Kommission arbeitet derzeit an einer neuen Fluggastrechte-Verordnung, die Airlines verpflichten könnte, Buchungsfehler kostenlos zu korrigieren – solange es nicht um Änderungen bei Flugzeit, Datum, Route oder Fluggast geht. Ob und wann diese Regelung in Kraft tritt, bleibt abzuwarten.
Wer alleine nicht weiterkommt und mit einer Airline aus einem anderen EU-Land, Norwegen, Island oder dem Vereinigten Königreich zu tun hat, kann sich an das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland wenden. Der Service ist kostenlos.