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Thaland Flughafen
© Mr.Autthaporn Pradidpong - Unsplash

Einreise nach Thailand: Das sind aktuell die wichtigsten Bestimmungen

Anfang November gestattete die thailändische Regierung für viele völlig überraschend wieder touristische Aufenthalte in Thailand. Dies war seit dem globalen Ausbruch des Coronavirus nicht mehr möglich gewesen. Allerdings muss dafür ein Visum beantragt werden (das TR-Visum) in Kombination mit einer Sondergenehmigung (Certificate of Entry – CoE), dessen Auflagen (hier geht es zur offiziellen Bekanntgabe als PDF) es in sich haben. Das größte Hindernis für die meisten Reisenden war ein Finanznachweis von umgerechnet rund 15.000 Euro auf einem Konto – und das über einen Zeitraum von sechs Monaten. Zum 13. November kippte die Regierung diese Forderung, wahrscheinlich, weil dieser Nachweis nur von sehr wenigen Personen erbracht werden konnte.

Jetzt wurde im Dezember weiter bekannt, dass eine Einreise nach Thailand zu touristischen Zwecken auch dann möglich ist, wenn man aus einem mittleren oder Hochrisiko-Gebiet in Sachen Covid-19 kommt. Das bedeutet, dass inzwischen auch Deutsche, Österreicher und Schweizer wieder nach Thailand reisen dürfen. Gleichwohl sind die Voraussetzungen und Auflagen dafür keineswegs leicht zu erfüllen. Aber es ist nicht unmöglich, nach Thailand zu reisen.

Auslandskrankenversicherung mit Covid-19-Deckung erforderlich

Eine der wohl wichtigsten Anforderungen ist der Nachweis einer Auslandskrankenversicherung, die mindestens für die Dauer des Aufenthalts und vor allem des Visums (also mindestens 90 Tage) gültig ist und vor allem eine Covid-19-Abdeckung bietet. Konkret bedeutet dies, dass die Versicherungen folgende Merkmale aufweisen muss, die bei der Beantragung des Visums nachzuweisen sind:

Aktuelle Voraussetzung für eine visumkonforme Auslandskrankenversicherung für Thailand

Die Police muss eine Deckungssumme von mindestens 100.000 US-Dollar (rund 87.574 Euro) haben.

Der Versicherungsschutz muss sich außerdem auf sämtliche medizinische Kosten im Covid-19-Fall und den krankheitsbedingten Tod erstrecken.

Auch die Überführung ins Heimatland im Todesfall aufgrund einer Covid-19-Erkrankung muss abgedeckt sein. Des Weiteren ist es erforderlich, dass die medizinischen Kosten bei einer Covid-19-Behandlung einschließlich der Dauer eines Krankenhausaufenthalts – sowohl stationär, also bei einer Aufnahme in die Klinik als auch ambulant, also ohne eine Klinikaufnahme – übernommen werden. Dabei darf die Deckungssumme Behandlungskosten speziell von Covid-19 in Höhe von 3,2 Millionen Baht (rund 87.757 Euro) nicht unterschreiten.

Die Mindestdeckung für medizinische Behandlungen, die nicht mit einer Covid-19-Erkrankung im Zusammenhang steht, beträgt für stationäre Behandlungen 400.000 Baht (rund 11.000 Euro) und für ambulante Behandlungen 40.000 Baht (rund 1.100 Euro).

Darüber hinaus muss die Auslandskrankenversicherung den Covid-19-Test bezahlen, sofern dieser medizinisch angeordnet wurde.

Einreisebestimmungen für Thailand
Ein offizielles Video des thailändischen Konsulates beschreibt die wichtigsten Einreiseschritte.

Wer ein Visum bekommen hat und mit dem Flugzeug nach Thailand reist, muss sich an weitere Bestimmungen halten. Dazu gehören etwa ein negativer Coronatest sowie eine mindestens 14 Tage andauernde Quarantäne in einem ASQ-Hotel, also in einem offiziellen Alternative State Quarantine Hotel. Eine Liste mit zugelassenen ASQ-Unterkünften ist hier abrufbar.

„Gute Quarantäne-Hotels liegen bei 1.000 bis 1.500 Euro pro Person“

Das bekannte Reise-Influencer-Paar Jessi und Daniel von LifeToGo berichtet auf seinem Blog dazu: „Das Hotel muss auch aus eigener Tasche bezahlt werden. Los geht es hier bei den Preisen für die ASQ Hotels bei circa 600 bis 700 Euro pro Person. Gute Hotels liegen bei 1.000 bis 1.500 Euro pro Person und wirklich tolle Hotels, haben kaum ein Limit nach oben, denn wir haben Unterkünfte für 5.000 Euro und mehr gefunden.“ Das Paar plant nach fünf Jahren auf Weltreise seine Auswanderung nach Thailand und berichtet unter anderem in diesem Video über dieses Vorhaben. Jessi und Daniel sind seit vielen Jahren beim BDAE auslandskrankenversichert.

In sechs Schritten zur Einreise nach Thailand

Einreiseprozess Thailand

Insgesamt sind es derzeit sechs Schritte, die Ausländer befolgen müssen, wenn diese nach Thailand reisen:

1. Thailand-Reisende müssen das TR-Visum beantragen.

2. Nach Erhalt des Visums müssen sie sich für das CoE registrieren, was jedoch gut vier Tage dauern kann, bis diese abgeschlossen ist.

3. Nach Bestätigung der Registrierung (Schritt 2) müssen die Buchungsbestätigungen für den Flug und das ASQ-Hotel erbracht werden.

4. Sofern das CoE bestätigt wurde, muss dieses heruntergeladen werden.

5. Im Anschluss müssen das „Fit to fly“-Zertifikat (hier zum Download der Vorlage) und ein negatives Covid-19 RT-PCR-Testergebnis (ausgestellt nicht länger als 72 Stunden vor dem Abflug!) nachgewiesen werden.

6. Nach Ankunft am Flughafen müssen Reisende sofort die 14-tägige Quarantäne in einem ASQ-Hotel antreten.

BDAE Gruppe bietet Corona-konforme Auslandskrankenversicherung für Thailand

Auslandskrankenversicherung für ThailandDie BDAE Gruppe versichert seit nunmehr 25 Jahren Menschen, die langfristig ins Ausland gehen. Viele der Versicherten leben und arbeiten in Thailand oder haben das Land des Lächelns zumindest als längerfristiges Reiseziel für sich entdeckt. Anders als viele anderen internationalen Krankenversicherer haben die Policen des Auslandsspezialisten keine begrenzten Deckungssummen. Versichert sind bestimmte Leistungen, aber niemals begrenzte Leistungssummen. Einzigartig ist die lebenslang gültige Auslandskrankenversicherung EXPAT INFINITY, die nicht nur in Thailand, sondern weltweit gültig ist.

Selbstverständlich erfüllen die Produkte die Covid-19-Anforderungen für Thailand. Das Unternehmen stellt auch ein entsprechendes Bestätigungszertifikat in englischer Sprache für die Visumbeantragung zur Verfügung. Die thailändische Botschaft in München hat ein entsprechendes Zertifikat der BDAE Gruppe als Nachweis für eine Covid-19-konforme Auslandskrankenversicherung vorliegen. 

Mehr Informationen zu den Auslandskrankenversicherung der BDAE Gruppe finden Interessierte hier.

„Gestrandete“ in Thailand dürfen länger bleiben

Gute Nachrichten gibt es mittlerweile für Ausländer, die aufgrund der Coronapandemie in Thailand gestrandet sind. Wie das Portal thailandtip.info berichtet, dürfen diese bis mindestens 29. Januar 2021 in Thailand bleiben. Das hatte die thailändische Einwanderungsbehörde (Bureau of Immigration) Ende November 2020 bekanntgegeben. Bis dato durfte sich jeder Ausländer, der aufgrund der Pandemie sein Visum verlängern musste, bis zum 30. November 2020 in Thailand bleiben. Laut dem Thailand-Portal gilt die Verlängerung für 60 Tage ab dem Tag, an dem die derzeitige Aufenthaltserlaubnis einer Person endet, oder ab dem Datum des Antrags.

Dies bedeutet, dass die Betroffenen möglicherweise bis Ende März 2021 in Thailand bleiben könnten, wenn sie am oder in der Nähe des 29. Januar eine neue Verlängerung um 60 Tage beantragen würden.