Diese Verkehrsregeln gelten für Campingfahrzeuge in Deutschland und Europa
Egal, ob kurzer Wochenendausflug oder ausgedehnter Campingurlaub – die Beliebtheit des Reisens mit dem eigenen Campingfahrzeug ist ungebrochen. Etwa 13 Millionen Menschen in Deutschland sind passionierte Camperinnen und Camper. Laut Statista besitzen mehr als zwei Millionen Deutsche einen Wohnwagen. Für diese Gruppe gelten besondere Verkehrsregeln, die nicht nur in Deutschland, sondern auch in ganz Europa zu beachten sind. Der ACV Automobil-Club Verkehr bietet wertvolle Hinweise und Tipps, die berücksichtigt werden sollten.
Verkehrsregeln auf der Autobahn
In Deutschland sowie in der Schweiz ist es Wohnwagen nicht gestattet, auf dreispurigen Autobahnen den äußeren linken Fahrstreifen zu benutzen. Ebenso ist es untersagt, diesen Fahrstreifen mit einem Wohnwagengespann zu nutzen, um beispielsweise einen LKW auf dem mittleren Fahrstreifen zu überholen.
Verpflichtende Zusatzspiegel beim Wohnwagen
Zusätzliche Außenspiegel für Wohnwagengespanne sind gesetzlich vorgeschrieben, sobald der Wohnwagen breiter ist als das ziehende Fahrzeug. Um den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen, müssen die hinteren Ecken des Wohnwagens im Außenspiegel sichtbar sein, wenn das Gespann geradeaus fährt. Sollte dies nicht der Fall sein, ist die Montage eines Zusatzaußenspiegels erforderlich. Der ACV empfiehlt dringend die Verwendung solcher Spiegel, unabhängig von den gesetzlichen Bestimmungen. Sie gewährleisten eine klare Sicht nach hinten, insbesondere beim Überholen oder Wechseln der Fahrspur, und tragen somit erheblich zur Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmenden bei.
Hollandöse als Sicherheitsmaßnahme
In Deutschland mag die Verwendung der Hollandöse nicht gesetzlich vorgeschrieben sein, jedoch ist sie in den Niederlanden, Österreich und der Schweiz obligatorisch. Aus Gründen der Sicherheit sollte sie jedoch stets zu verwenden. Sollte sich der Anhänger von der Anhängerkupplung lösen, spannt sich das Abreißseil und aktiviert die Bremse des Anhängers. Legt man das Abreißseil lediglich über die Kupplung, besteht das Risiko, dass es zusammen mit dem Anhänger abrutscht. Durch die zusätzliche Sicherung mit der Hollandöse bleiben Anhänger und Abreißseil auf der Kupplung fixiert und gewährleisten eine zuverlässige Abbremsung des Wohnwagens.
Mitfahrende im Wohnwagen
Mitfahrende im Wohnwagen sind während der Fahrt in Deutschland strikt untersagt, sowohl für Erwachsene als auch für Kinder, selbst wenn der Wohnwagen über Sicherheitsgurte verfügt. Alle Insassen müssen sich im Zugfahrzeug, in der Regel im Pkw, befinden. In anderen europäischen Ländern mag diese Regelung weniger strikt gehandhabt werden. Dennoch ist es aus Sicherheitsgründen stets ratsam, während der Fahrt auf einen Aufenthalt im Wohnwagen zu verzichten, um das Risiko von Verletzungen im Falle eines Unfalls zu minimieren.
Geschwindigkeitsbegrenzungen mit Wohnwagen
Das Fahren mit einem Wohnwagen mit gültigem TÜV ist grundsätzlich auf allen deutschen Straßen gestattet, allerdings gelten spezielle Geschwindigkeitsbeschränkungen. Innerhalb geschlossener Ortschaften beträgt die Höchstgeschwindigkeit für Wohnwagengespanne 50 km/h, genauso wie für andere Kraftfahrzeuge. Außerhalb geschlossener Ortschaften dürfen Wohnwagengespanne maximal 80 km/h fahren. Es gibt jedoch eine Ausnahme für Gespanne, die gemäß der 9. Ausnahmeverordnung zur Straßenverkehrsordnung für Geschwindigkeiten bis zu 100 km/h auf Autobahnen und Kraftfahrtstraßen zugelassen sind. Diese Ausnahme muss durch eine entsprechende Plakette am Fahrzeuggespann deutlich gekennzeichnet sein.
Einen Überblick über die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten im europäischen Ausland können in dem ACV-Online-Ratgeber eingesehen werden.
Verkehrsregeln bei überstehender Ladung
Wenn sperrige Gegenstände wie Fahrräder, Sportausrüstung oder Surfbretter mit in den Urlaub sollen, ist es oft unvermeidlich, dass die Ladung über das Heck des Wohnwagens hinausragt. In Deutschland ist dies jedoch nur unter bestimmten Bedingungen erlaubt und muss deutlich sichtbar gekennzeichnet werden:
1. Die überstehende Ladung darf maximal 1,5 Meter über das Heck hinausragen. Bei Fahrstrecken von bis zu 100 km ist sogar eine Überhang von bis zu 3 Metern zulässig.
2. Die Gesamtlänge des Gespanns, einschließlich Zugfahrzeug, Wohnwagen und überstehender Ladung, darf 20,75 Meter nicht überschreiten.
3. Es muss darauf geachtet werden, dass die maximale Dachlast und das zulässige Gesamtgewicht nicht überschritten werden.
4. Beleuchtungseinrichtungen und Kennzeichen dürfen nicht durch die überstehende Ladung verdeckt werden.
5. Zur Sicherung der Ladung müssen Halterungen wie Fahrradträger oder Surfbretthalter gemäß den Herstellerangaben verwendet werden.
Vor Reisen durch Europa sollten sich Urlaubende unbedingt darüber informieren, ob und wie viel überstehende Ladung in den jeweiligen Ländern erlaubt ist.
Mautbestimmungen für Wohnwagen in Europa
Die Mautgebühren für Wohnwagen in Europa tendieren dazu, höher zu sein als für herkömmliche Fahrzeuge. Während in Deutschland keine Maut für Wohnwagen erhoben wird, variieren die Regelungen in anderen beliebten Urlaubsländern Europas:
Italien und Südtirol: Gespanne werden in die Kategorie C eingestuft, da die Achsen des Gespanns, einschließlich Zugfahrzeug und Anhänger, zusammengezählt werden. Dies führt zu höheren Mautgebühren.
Frankreich: Wohnwagengespanne werden in der Regel der Kategorie 2 zugeordnet, da Wohnwagen typischerweise höher als zwei Meter sind. Dies resultiert in erhöhten Mautgebühren.
Schweiz: Wohnwagengespanne, Caravans und ähnliche Fahrzeuge benötigen eine eigene Vignette, was bedeutet, dass Wohnwagenfahrer mit doppelten Mautgebühren rechnen müssen.
Kroatien/Istrien: Die Mautgebühr richtet sich hier nach der Anzahl der Achsen (bis/ab 2, 3 oder 4), dem Gewicht des Fahrzeugs (bis/ab 3,5t) und der Höhe des Fahrzeugs (bis/ab 1,9 m).
Videotipp: Diese verrückten Verkehrsregeln gibt es im Ausland
Wer mit dem Auto im Ausland unterwegs ist, sollte die dort geltenden Verkehrsregeln kennen. Einige Verkehrsgesetze sind in manchen Ländern ganz besonders abgefahren. Auslandsexperte Torben stellt eine kleine Auswahl der verrücktesten Verbote weltweit in diesem Video vor.