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Diese neuen Gesetze und Regeln gelten im Ausland
© rh2010, Adobestock

Diese neuen Gesetze und Regeln gelten im Ausland

Viele Menschen bereiten sich bereits auf ihre Sommerferien vor und packen neben den üblichen Reiseutensilien auch oft einen Reiseführer ein, um zu erkunden, was es im Urlaub zu erleben und genießen gibt. Doch neben den touristischen Highlights ist es wichtig, auch über neue Gesetze und Verordnungen informiert zu sein, die insbesondere Touristinnen und Touristen betreffen können. Die ARAG Experten haben hilfreiche Informationen zusammengetragen.

EU-weite Durchsetzung von Bußgeldbescheiden

Wer mit dem Auto in Urlaub fährt, sollte beachten, dass besonders in anderen europäischen Ländern Verkehrsverstöße schnell teuer werden können. Beispielsweise wird das Telefonieren ohne Freisprechanlage mit 420 Euro geahndet, während das Fahren ohne Anschnallgurt mit 180 Euro bestraft wird. Es ist wichtig zu wissen, dass rechtskräftige Bußgeldbescheide aus anderen EU-Ländern ab einer bestimmten Höhe auch in Deutschland vollstreckt werden können. Besonders schwerwiegende Verstöße gegen die Verkehrssicherheit fallen unter diese Regelung. Deshalb sollten Verkehrsteilnehmerinnnen und -teilnehmer Bußgeldbescheide aus dem Ausland ernst nehmen und entsprechend reagieren, um rechtliche und finanzielle Konsequenzen zu vermeiden.

Wer mit dem Auto die Niederlande besuchen möchte, sollte sich darauf einstellen, dass seit März in vielen Städten ein Tempolimit von 30 km/h gilt. Diese Maßnahme ist nicht nur eine Reaktion auf steigende Unfallzahlen, sondern soll auch den Verkehrslärm reduzieren. Wer sich nicht an das Tempolimit hält, muss mit empfindlichen Bußgeldern rechnen. Bei innerorts 5 km/h zu schnell werden bereits 43 Euro fällig. Wichtig ist zudem zu wissen, dass Strafe von dem Halter oder der Halterin des Fahrzeugs bezahlt wird und nicht vom Fahrenden. Es ist ratsam, die Bußgelder schnell zu begleichen, da bei versäumter Frist eine Erhöhung um 50 Prozent droht. Bei einer zweiten Mahnung verdoppelt sich das Bußgeld.

Alkoholkonsum auf Mallorcas Straßen und am Strand untersagt

Mallorca hat nach reichlich Trubel und vielen feuchtfröhlichen Partynächten eine strikte Linie gefahren, welche den Alkoholkonsum auf offener Straße oder am Strand untersagt. Vorher galt das Verbot hauptsächlich für Gruppen, die alkoholische Getränke konsumierten, doch nun wird dieses Verbot auch auf einzelne Personen bezogen. Es drohen Bußgelder von bis zu 1.500 Euro. Darüber hinaus ist der Konsum von Cannabis und anderen Drogen in der Öffentlichkeit grundsätzlich verboten.

Radarwarngeräte im europäischen Ausland

Die Regelungen zur Nutzung von Radarwarngeräten in Europa variieren stark von Land zu Land. Während es in den meisten Ländern verboten ist, ein Radarwarngerät im Auto zu benutzen, gehen einige Länder noch weiter und untersagen sogar das Mitführen solcher Geräte, wie zum Beispiel Frankreich, Italien und den Niederlanden. In Belgien und Dänemark ist die Nutzung von Radarwarngeräten untersagt, jedoch ist das bloße Mitführen solcher Geräte nicht explizit verboten. Dies bedeutet, dass es theoretisch erlaubt ist, ein Radarwarngerät im Fahrzeug zu haben, solange es nicht aktiv verwendet wird. Österreich und Norwegen haben weniger restriktive Gesetze und sehen das Mitführen solcher Geräte nicht als Verstoß an.

Radfahren im EU-Ausland

Die Regelungen zum Radfahren im EU-Ausland sind oft sehr unterschiedlich im Vergleich zu Deutschland. Deshalb sollten sich Radfahrende dringend vor der Tour beim jeweiligen Fremdenverkehrsamt über die aktuellen Verkehrsregeln informieren.

In Frankreich zum Beispiel müssen Kinder unter 12 Jahren beim Radfahren einen Helm tragen, unabhängig davon, ob sie in einem Kindersitz, Anhänger oder selbstständig unterwegs sind. Anders als in Deutschland ist das Musikhören und Telefonieren über Kopfhörer mit Freisprecheinrichtung auf dem Rad untersagt. Außerhalb geschlossener Ortschaften ist es zudem Pflicht, dass Radfahrende nachts und bei schlechten Sichtverhältnissen eine Warnweste tragen müssen.

Anders sieht es in Dänemark aus, wo das Tragen eines Fahrradhelms lediglich empfohlen wird. Wiederum ähnlich wie in Frankreich ist das Telefonieren und Musikhören auf dem Rad verboten. Eine spezielle Regel besagt, dass Radfahrende nicht direkt links abbiegen dürfen. Stattdessen sollen sie geradeaus über die Kreuzung auf der rechten Seite fahren, an der nächsten Ecke anhalten, den Geradeausverkehr passieren lassen und erst dann die Kreuzung überqueren.

Südtirol Guest Pass nun auch digital erhältlich

Urlaubende, die ihre Reise in die nördlichste Provinz Italiens planen, können nun den Südtirol Guest Pass auch digital erhalten, entweder auf ihr Handy oder per E-Mail. Bisher wurde diese Gästekarte in Form einer vorgedruckten Karte ausgegeben. Die Einführung der digitalen Variante ermöglicht es Feriengästen, öffentliche Verkehrsmittel sowie – je nach Region – Museen und andere Sehenswürdigkeiten zu nutzen. Der aktuelle Beitrag für den Südtirol Guest Pass beträgt laut Informationen der ARAG Experten 60 Cent pro Übernachtung und pro Gast. Diese Abgabe wird als Umlage vom jeweiligen Beherbergungsbetrieb erhoben und abgerechnet. Jeder Gast ist verpflichtet, diese Gebühr unabhängig von der tatsächlichen Nutzung zu entrichten.

Venedig bleibt bei Tagesgebühr

Um den Massentourismus einzudämmen, hat die italienische Stadt Venedig seit Ostern eine Eintrittsgebühr von fünf Euro pro Person und Tag an Wochenenden eingeführt. Diese Maßnahme betrifft Tagesgäste ab 14 Jahren, die nicht in der Stadt übernachten. Die Gebühr wird an bestimmten Wochenenden im Juli jeweils von 8.30 bis 16 Uhr erhoben: am 6. und 7. sowie am 13. und 14. Juli, mit weiteren Terminen in Aussicht. Personen, die Venedig ohne Ticket besuchen und erwischt werden, müssen mit einem Bußgeld von bis zu 300 Euro rechnen. Tickets für den Eintritt werden in Form von QR-Codes ausgegeben, die auf einer mehrsprachigen Plattform abgerufen werden können. Für Besuchende ohne Internetzugang sind Tagestickets am Busbahnhof „Piazzale Roma“ oder am Bahnhof „Venezia Santa Lucia“ erhältlich.