Diese Geldstrafen fallen bei Parkverstößen auf privat betriebenen Parkplätzen im Ausland an
Im Europäischen Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland werden vermehrt Anfragen von Autofahrerinnen und Autofahrern zur Rechtmäßigkeit von hohen Zahlungsaufforderungen wegen Parkverstößen auf privat betriebenen Parkplätzen im EU-Ausland gestellt.
Die meisten Strafzettel werden auf Supermarktparkplätzen, aber auch auf anderen privat betriebenen Parkplätzen verteilt. Dem EVZ liegen insbesondere Fälle aus Dänemark, Österreich und Polen vor. Die Kontrolle der Parkplätze wird in der Regel von externen Überwachungsfirmen durchgeführt, entweder durch Personal vor Ort oder durch Kameras, die die Kennzeichen der Fahrzeuge filmen.
Bußgelder von 100 Euro und mehr sind keine Seltenheit
Wer sich nicht an die Parkregeln hält, zum Beispiel die erlaubte Parkdauer überschreitet oder keinen Parkschein gelöst hat, muss mit einem Bußgeld rechnen, das nicht selten über 100 Euro liegt.
Neben der Höhe des Bußgeldes beklagen Verbraucherinnen und Verbraucher auch, dass die Schilder mit den Parkregeln oft nur in der Landessprache beschriftet sind und daher nicht verstanden werden. Die Bußgelder richten sich auch für ausländische Autofahrerinnen und Autofahrer nach dem Vertragsrecht des jeweiligen Landes. Es gibt auch keine EU-Regelung, die vorschreibt, wie Schilder auf privaten Parkplätzen beschriftet sein müssen. Hier gelten die örtlichen Vorschriften. Wer die Strafe nicht bezahlt, muss mit weiteren Mahnungen rechnen.
Ein Einspruch hat nach der Erfahrung des EVZ in der Regel wenig Aussicht auf Erfolg. Chancen hat man beispielsweise, wenn man nicht selbst gefahren ist oder das vertragsgemäße Parken durch einen Parkschein nachgewiesen werden kann.
Ein problematisches Geschäftsgebaren bei Parkverstößen auf privat betriebenen Parkplätzen im Ausland
In Zeiten knapper Parkplätze, insbesondere in Innenstädten, ist es verständlich, dass Betreiberinnen und Betreiber die Nutzung von Parkplätzen ihren Kundinnen und Kunden vorbehalten und zeitlich begrenzen wollen.
Die oft nicht ausreichende Erkennbarkeit, dass besondere Bedingungen für die Nutzung gelten, und die Tatsache, dass Verstöße gegen diese Bedingungen empfindliche Sanktionen zur Folge haben, können jedoch zu einem großen Ärgernis werden. Offenbar nimmt das eine oder andere Unternehmen bewusst in Kauf, dass die Nutzungsbedingungen nicht wahrgenommen werden, um dann eine hohe Vertragsstrafe einfordern zu können.