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map of Togo and their flag illustration

Die Gesetzliche Krankenversicherung in Togo

„Die Dinge brauchen Zeit. Die afrikanischen Staaten sind erst vor 40, 50 Jahren entstanden, nach einer schrecklichen Geschichte, nach Sklaverei und Kolonialismus. Dabei ist viel an kulturellem Wurzelwerk zerstört worden. Jetzt tauchen diese Länder in der globalisierten Welt auf und haben kein Wurzelwerk mehr. Man darf nicht das Unmögliche erwarten. Und man darf nicht vergessen, wie viele hundert Jahre wir in Europa gebraucht haben, um Demokratie und Rechtsstaatlichkeit fest in unseren Gesellschaften zu verankern.“ So äußerte sich der ehemalige Bundespräsident und Afrika-Kenner Horst Köhler in einem Interview mit der Zeitung „Die Zeit“ und erklärte damit, dass Afrika zunehmend bereit ist, – auch wenn diese Bereitschaft zögerlich oder sogar nicht gut leserlich war- Eigenverantwortung beim Aufbau eines Sozialstaates zu übernehmen.

Seit 2011 Krankenversicherungspflicht

Und diese Analyse Köhlers hat sich bewahrheitet: Im ersten Jahr nach dem 50. Jubiläum der Republik Togo führt die Regierung ein System der obligatorischen Krankenversicherung für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes ein. (Der Gesetzentwurf wurde vom Minister für Arbeit, Beschäftigung und soziale Sicherheit an der Ministerratssitzung vom 17. Dezember 2010 vorgelegt und am 15 Februar 2011 vom Parlament verabschiedet. Für die politischen Akteure in Togo handelt es sich um Mechanismen, die die Risiken ausgleichen und den Versicherten im Krankheitsfall den Zugang zu einer angemessenen Gesundheitsversorgung garantieren. Mit einer Gesamtbevölkerung von rund 6,8 Millionen gehört Togo zu den vielen Ländern Afrikas, in denen weniger als ein Fünftel der Bevölkerung über ein gesichertes Einkommen verfügt. Für viele Arme bedeutet ein Arzt- oder Krankenhausbesuch eine Verschuldung von ganzen Familien auf viele Jahre hinaus.

Das geltende Krankenversicherungssystem umfasst die zivilen und militärischen Beamten, die Beschäftigten der lokalen Gebietskörperschaften, die öffentlichen Bediensteten im Ruhestand, die Angestellten der öffentlichen Verwaltung und ihre Anspruchsberechtigten sowie die Mitglieder der Institutionen der Republik für die Dauer ihrer Amtszeit. Die Beitragsgleichheit, der gleichberechtigte Zugang zu den Leistungen und die effiziente Zusammenarbeit zwischen den Institutionen und den Leistungserbringern stellen dabei die wichtigsten Grundsätze dar. Ähnlich wie das bestehende Rentenversicherungssystem handelt das neue Krankenversicherungssystem nach folgenden Grundprinzipien:

Prinzip der Versicherungspflicht

Das Krankenversicherungssystem in Togo fußt auf dem Prinzip der Versicherungspflicht für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes beziehungsweise für den Arbeitgeber (Staat). Aktuell betrifft dies etwa 500.000 versicherte Personen. Gedeckt sind nur sechs Personen pro Haushalt, die Eltern und die Kinder.

Prinzip der Beitragsfinanzierung

Das System wird hauptsächlich aus Beiträgen der Beschäftigten und Arbeitgeber finanziert und grundsätzlich von beiden Seiten zu gleichen Teilen übernommen. Der allgemeine Beitragssatz  beträgt sieben Prozent und wird auf alle Einkommen unabhängig von der Kategorie und Indexklassifizierung der betroffenen Beschäftigten gleich angewendet.

Die Krankenversicherung wird vom Institut national d´assurance maladie (INAM), das ausschließlich für dieses Vorhaben geschaffen wurde, verwaltet. Die medizinischen Leistungen bei Mutterschaft und für Kinder werden zu 100 Prozent, für die übrigen Fälle zu 80 Prozent vergütet.

Wer sichert den Rest der Bevölkerung ab?

Zu Recht wird gefragt, ob eine Krankenversicherung, die nur Beschäftigte des öffentlichen Dienstes mit geregeltem Einkommen umfasst, zur Armutsreduzierung beiträgt. Wohlwissend, dass der landwirtschaftliche Sektor in Afrika von hoher Bedeutung ist und dass dieser je nach Staat zwischen zehn und 70 Prozent zum Bruttoinlandsprodukt beiträgt, verspricht die Regierung von Togo den Krankenversicherungsschutz in den kommenden Jahren bevölkerungsübergreifend zu erweitern.

Das Problemkind bleibt jedoch der informelle Sektor, dessen wirtschaftliche Tätigkeiten nicht in der offiziellen Statistik erfasst sind. In diesem Bereich betätigen sich beispielsweise Markttreibende oder Straßenhändler. Dass diese Menschen weder gewerblich noch melderechtlich erfasst sind, liegt daran, dass dieser Sektor in den 50er und 60-er Jahren von den meisten Regierungen der Entwicklungsländer politisch nicht explizit berücksichtigt wurde. Dies führte dazu, dass die Angehörigen des informellen Sektors in vielfältiger Weise außen vorgelassen wurden. Heute legen empirische Untersuchungen nahe, dass die Existenz von sozialen Sicherungssystemen vor allem im informellen Sektor die Investitionsneigung stärkt und damit genau dort Wirtschaftswachstum fördert. Das Armutsrisiko wird damit minimiert.

Soziale Sicherheit schafft Stabilität

Soziale Sicherungssysteme mindern nicht nur Armut und wirtschaftliche Unsicherheit, sie senken auch die Neigung einer Gesellschaft zu gewalttätigen Formen der Auseinandersetzung über politische Ziele oder fehlende Reformen. Zahlreiche Studien weisen darauf hin, dass sich die Bürger durch die Existenz und den Aufbau von sozialen Sicherungssystemen stärker mit dem Staat identifizieren und ihrerseits Bereitschaft zeigen, ihren Pflichten gegenüber der Gemeinschaft nachzukommen.

Die Herausforderungen, vor denen Togo steht, sind zweifellos groß. Das Land entwickelt sein eigenes Modell einer dynamischen sozialen Sicherheit und zählt im Hinblick auf bessere Governance-Strukturen, gestärkte Verwaltungen sowie auf ein nachhaltiges, den Armen zugutekommendes Wirtschaftswachstum auf die beteiligten Akteure.

Der Autor:

Omer Dotou ist Leiter der Auslandsberatungsstelle und verantwortlich für den Bereich Internationale Mitarbeiterentsendungen beim Bund der Auslands-Erwerbstätigen (BDAE). Er wurde in Togo geboren.

Tel.: +49-04-30 68 74-45

E-Mail: odotou@bdae.de

Quellen: http://www.zeit.de/2005/42/K_9ahler-Interview, IVSS

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Foto: © Stephen Finn – Fotolia.com