Darauf sollten Urlauber:innen bei der Buchung einer Ferienwohnung achten
Ferienwohnung, Airbnb oder Wohnungstausch – die Auswahl an Unterkünften ist groß. Besonders Ferienwohnungen sind beliebt, denn sie bieten mehr Platz, Freiheit und oft auch günstigere Preise. Damit die Urlaubsfreude nicht schon bei der Ankunft getrübt wird, lohnt es sich, vor der Buchung genau hinzusehen. Was dabei zu beachten ist, welche Rechte Urlauberinnen und Urlauber haben und wer haftet, wenn etwas kaputtgeht, erklären die Rechtsexpertinnen Sabine Brandl und Janna Poll von der Ergo Versicherung.
Bei der Buchung aufmerksam sein
Vom kleinen Apartment bis zur Villa mit Pool ist alles zu haben – doch nicht jedes Angebot hält, was es verspricht. Wer Preise und Leistungen sorgfältig vergleicht, kann Enttäuschungen vermeiden. Wichtig ist, auf versteckte Kosten zu achten: Sind Handtücher und Bettwäsche inklusive? Gibt es eine Reinigungsgebühr? Wird eine Kaution verlangt?
Der Preis muss alle Nebenkosten enthalten. Ein Blick auf Bewertungen anderer Gäste und ein Abgleich der Fotos mit der Lage bei Google Maps helfen zusätzlich. Bei auffällig günstigen Angeboten ist Vorsicht geboten. Wer Zweifel hat, sollte lieber nochmal woanders gucken.
Welche Rechte Gäste haben
Ist die Traumwohnung gebucht, kann die Vorfreude beginnen. Doch wenn vor Ort etwas nicht stimmt, ist der Ärger groß. Wer über einen Reiseveranstalter gebucht hat, wendet sich bei Mängeln dorthin. Bei privaten Vermietungen gilt der Mietvertrag zwischen Vermieterin oder Vermieter und Mieterin und Mieter. Die Unterkunft muss sauber, funktionstüchtig und wie beschrieben sein.
Fehlen zum Beispiel angegebene Ausstattungen wie die Klimaanlage, sollte der Mangel sofort schriftlich gemeldet und eine Frist zur Behebung gesetzt werden. Bleibt die Nachbesserung aus, ist eine Mietminderung oder in schweren Fällen die Kündigung möglich. Fotos und Zeugen sind hilfreich, um Ansprüche durchzusetzen. Auch die Regelungen der Buchungsplattformen sollten bekannt sein.
Gäste haben nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten. So dürfen nicht mehr Personen anreisen, als gebucht wurden. Die Wohnung sollte am Ende besenrein hinterlassen werden. Und auch Hausregeln, etwa zu Ruhezeiten, sind einzuhalten.
Übrigens: Die Vermieterin oder der Vermieter darf nicht unangemeldet in die Ferienwohnung – das Recht auf Privatsphäre gilt auch hier.
Schäden und wer dafür haftet
Ein Missgeschick ist schnell passiert – etwa wenn ein Glas Wein auf das Sofa kippt. Wer einen Schaden in der Ferienwohnung verursacht, muss grundsätzlich dafür aufkommen. In der Regel greift die private Haftpflichtversicherung. Doch nicht jede Police deckt Schäden an gemieteten Sachen automatisch ab. Es lohnt sich, vor der Reise zu prüfen, ob sogenannte „Mietsachschäden“ auch im Ausland mitversichert sind. Familien sollten zudem darauf achten, dass Kinder unter sieben Jahren eingeschlossen sind.
Ein weiterer Tipp: Bei der Ankunft gemeinsam mit der Vermieterin oder dem Vermieter ein Übergabeprotokoll anfertigen. So lassen sich spätere Streitigkeiten vermeiden, falls Schäden schon vor dem Einzug vorhanden waren.