China: Visagebühren für Schengen-Staaten vereinheitlicht
Die Botschaft der Volksrepublik China in Berlin sowie die Generalkonsulate in Frankfurt am Main und München haben mitgeteilt, dass seit dem 14. März 2016 die Visagebühren für Antragsteller aus den Schengen-Staaten auf einheitlich 60 Euro umgestellt wurden.
Dies gilt unabhängig von der Art des Visums, der Gültigkeitsdauer und der Anzahl der Einreisen. Die Visagebühren für andere Nationalitäten verändern sich nicht. Die zusätzliche Konsularprovidergebühr von 65,45 Euro (inkl. MwSt.) bleibt bestehen.
Von dieser Regelung sind Staatsangehörige folgender Länder betroffen: Deutschland, Belgien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn.
Quellen: www.cibt.de und www.tip.de