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Bonusmeilen dürfen nicht an Dritte verkauft werden

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat jetzt ein Urteil gefällt, das Vielfliegern verbietet, ihre Prämientickets beziehungsweise Bonusmeilen an Dritte weiterzuverkaufen (Az.: X ZR 79/13).

Im vorliegenden Fall hatte ein Lufthansa-Kunde mit dem höchsten Vielfliegerstatus unter Einlösung seiner Bonusmeilen Prämientickets für Hin- und Rückflüge in die USA im Wert von 3.000 Euro auf den Namen eines Dritten gebucht. Die Airline kündigte ihm daraufhin die Mitgliedschaft in dem Vielfliegerprogramm.

Bonusmeilen dienen der Kundenbindung

Der BGH gab der Fluggesellschaft recht: Da es sich bei Miles & More um ein Kundenbindungsprogramm handle, dürfe die Airline auch den Umfang der Leistungen und die näheren Bestimmungen zur Nutzung derselben festlegen. Damit könne Lufthansa beispielsweise ein Verfallsdatum der Bonusmeilen bestimmen und die Nutzung nicht selbst benötigter Meilen auf Personen beschränken, die mit dem Inhaber der Bonusmeilen verwandt oder näher bekannt seien.

Mit seinem Urteil korrigierte der Bundesgerichtshof eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln, das im Jahre 2013 dem Kläger Recht gegeben hatte.

Quellen: www.cibt.de und www.tip.de

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