Betrugsmasche: Vorsicht bei angeblichen Rückzahlungen aus Timeshare-Verträgen
Immer mehr frühere Timeshare-Nutzerinnen und -Nutzer werden zur Zielscheibe organisierter Betrugsnetzwerke. Sie werden telefonisch kontaktiert und ihnen wird eine hohe Rückzahlungen aus Timeshare-Verträgen versprochen. Statt einer Auszahlung endet das Ganze jedoch oft in einem erheblichen finanziellen Verlust. Betroffen sind Menschen aus ganz Europa und auch in Deutschland gibt es zahlreiche Fälle.
Fallbeispiel
Erika und Manfred S. (Namen geändert) lernten das Geschäftsmodell Timeshare während eines Urlaubs auf Gran Canaria kennen. In einem Ferienort im Süden der Insel wurden sie auf ein vermeintlich attraktives Angebot angesprochen: ein langfristiger Nutzungsvertrag für ein hochwertiges Appartement in traumhafter Lage. Die Präsentation fand in entspannter Atmosphäre statt, unter Palmen und mit einem Glas Sekt in der Hand. Kurz darauf unterzeichneten sie den Vertrag.
Zurück in Deutschland zeigte sich schnell: Die jährlichen Kosten waren höher als erwartet, eine flexible Nutzung kaum möglich. Eine ordentliche Kündigung war laut Vertrag nicht vorgesehen. Zwar bot man ihnen später eine kostenpflichtige Vertragsauflösung an, doch von einer Rückzahlung war nie die Rede. Letztlich schrieben sie den entstandenen Verlust ab.
Einige Jahre später meldete sich telefonisch ein angeblicher Vertreter einer spanischen Finanzbehörde. Der Mann sprach akzentfreies Deutsch, war freundlich, sachlich, überzeugend. Der Inhalt seines Anliegens: Beim damaligen Vertragsabschluss seien rechtliche Fehler gemacht worden. Aufgrund neuer EU-Vorschriften stehe ihnen nun eine Rückerstattung in Höhe von 160.000 Euro zu. Die Abwicklung übernehme man kostenlos, sie müssten nur zustimmen.
Wenig später erhielten Erika und Manfred ein offizielles Schreiben, scheinbar von einer europäischen Behörde. Das Dokument enthielt eine Referenznummer, Siegel, Begriffe wie „EU-Verfahren“, „Gerichtsanwalt“, „Finanzbehörde“. Alles wirkte glaubwürdig. Das Ehepaar schöpfte Hoffnung, vielleicht doch noch einen Teil des verlorenen Geldes zurückzubekommen.
Mit der Zustimmung begann eine Abfolge von Forderungen: Zunächst sollten kleinere Gebühren überwiesen werden, wie etwa für die Grundbuchlöschung. Danach folgten angebliche Gerichtskosten, Verwaltungsgebühren und weitere Nebenkosten. Die Summen hielten sich anfangs im Rahmen, die Argumentation klang nachvollziehbar. Immer wieder wurde darauf hingewiesen, dass es sich nur um vorübergehende Auslagen handle, die später erstattet würden.
Erika und Manfred zahlten, zwar erst zögerlich, aber dann regelmäßig. Die Hoffnung auf die große Rückzahlung wog schwerer als der wachsende Zweifel. Erst als weitere Nachforderungen eintrafen und der Druck in den Telefonaten zunahm, wandten sie sich an das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland (EVZ). Da hatten sie bereits rund 25.000 Euro verloren.
Gut organisiert, schwer nachzuverfolgen
Beim EVZ sind ähnliche Fälle bekannt. Die Masche folgt einem festen Muster: Die Täterinnen und Täter verfügen oft über persönliche Daten der Betroffenen, geben sich als offizielle Stellen aus und bauen gezielt Vertrauen auf. Die Schreiben sind professionell gestaltet, die Sprache wirkt rechtssicher, die Anrufe freundlich, aber bestimmt.
Die eigentliche Strategie besteht darin, die Betroffenen schrittweise an Zahlungen zu gewöhnen. Nach dem ersten Erfolg sinkt die Hemmschwelle für weitere Überweisungen. Wer aussteigen will, wird unter Druck gesetzt: Man riskiere die Auszahlung, gefährde angeblich laufende Verfahren oder setze sich rechtlichen Konsequenzen aus.
„Viele der Opfer handeln nicht aus Leichtsinn, sondern aus Hoffnung“, sagt Sabine Blanke vom EVZ. „Sie glauben, mit der nächsten Zahlung sei es endlich erledigt – und erkennen oft erst spät, dass sie systematisch getäuscht wurden.“
So können sich Verbraucherinnen und Verbraucher schützen
Wer unangekündigt per Telefon kontaktiert wird – insbesondere zu längst abgeschlossenen Verträgen –, sollte grundsätzlich misstrauisch sein.
Behörden, Gerichte oder Finanzämter kommunizieren niemals über private Telefonnummern oder E-Mail-Adressen wie „gerichtskassemadrid@email.com“. Außerdem verlangt kein offizielles Verfahren im Voraus Zahlungen, schon gar nicht auf ausländische Konten oder über anonyme Zahlungsdienste.
Persönliche Daten sollten am Telefon grundsätzlich nicht herausgegeben werden – auch nicht zur „Verifizierung“.Wer unsicher ist, sollte sich frühzeitig an eine unabhängige Beratungsstelle wenden – etwa an das Europäische Verbraucherzentrum.
Im Fall bereits geleisteter Zahlungen sollte unverzüglich Anzeige bei der Polizei erstattet und die eigene Bank kontaktiert werden. Eine Rückbuchung ist in Einzelfällen möglich.