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Autounfall im EU-Ausland. Frau telefoniert, Mann schaut sich den Schaden an.
© Nomad_Soul, Adobestock

So verhält man sich bei einem Autounfall im EU-Ausland

Ein Autounfall in einem anderen EU-Mitgliedstaat kann zu erheblichen Komplikationen führen, insbesondere im Zusammenhang mit der Schadensabwicklung. Durch geeignete Vorbereitung lassen sich unnötige Verzögerungen, rechtliche Unsicherheiten und finanzielle Belastungen im Vorfeld minimieren. Das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland bietet Informationen, wie bei einem Autounfall zu reagieren ist.

Wichtige Unterlagen im Fahrzeug

Im Fahrzeug sollte stets ein Europäischer Unfallbericht mitgeführt werden. Dieses einheitliche Formular, erhältlich über Automobilclubs oder Versicherungsunternehmen, erleichtert die Beweissicherung sowie die spätere Schadensregulierung.

Ebenfalls empfohlen wird das Mitführen der Internationalen Versicherungskarte (ehemals „Grüne Karte“) mit den relevanten Versicherungsdaten. Zusätzlich sollten Notrufnummern, der Pannenservice des Automobilclubs sowie die Schadenshotline der eigenen Versicherung griffbereit notiert sein.

Verhalten am Unfallort

  • Anlegen der Warnweste und Absicherung der Unfallstelle (Warndreieck, Warnblinkanlage)
  • Verständigung des Notrufs (europaweit: 112) bei Personenschäden
  • Information der Polizei; in einigen Ländern erfolgt bei Blechschäden keine Streifenentsendung
  • Austausch von Personalien mit dem Unfallbeteiligten; Zeugen ggf. dokumentieren
  • Anfertigung von Fotos oder Videos zur Beweissicherung
  • Sorgfältiges und vollständiges Ausfüllen des Europäischen Unfallberichts, idealerweise gemeinsam mit der oder dem Unfallsbeteiligten

Regelungen zur Schadensabwicklung

Bei selbstverschuldeten Unfällen tritt die Kfz-Haftpflichtversicherung für die Schäden am gegnerischen Fahrzeug ein. Eigene Schäden werden nur durch eine Vollkaskoversicherung abgedeckt.

Im Fall fremdverschuldeter Unfälle ist der Schaden über den in Deutschland benannten Schadensregulierungsbeauftragten der ausländischen Versicherung geltend zu machen. Die Kontaktdaten sind über den Zentralruf der Autoversicherer abrufbar.

Für die Schadensmeldung werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Ausgefüllter Unfallbericht
  • Kostenvoranschlag oder Sachverständigengutachten
  • Ggf. ergänzende Nachweise wie Ersatzwagenrechnungen

Die Einreichung sollte zeitnah erfolgen, da in einigen Ländern Ausschlussfristen gelten.

Die Regulierung erfolgt in der Regel nach dem Recht des Landes, in dem der Unfall stattgefunden hat. Die Übernahme bestimmter Kostenarten kann länderspezifisch abweichen. Ohne schriftliche Genehmigung der gegnerischen Versicherung sollten Folgekosten möglichst gering gehalten werden.

Innerhalb von drei Monaten ist durch die Versicherung eine Zahlung oder ein konkretes Angebot vorzulegen. Bei ungeklärter Haftung kann sich das Verfahren erheblich verzögern.

Besonderheiten beim Autounfall mit dem Mietwagen

Kommt es mit einem Mietfahrzeug zu einem Unfall, ist die Vermieterin oder der Vermieter unverzüglich zu informieren. In vielen Fällen schreiben Mietverträge zudem die Einschaltung der Polizei – auch bei geringfügigen Schäden – vor. Unterbleibt diese, kann der Versicherungsschutz entfallen. Ein Nachweis über den Versuch, die Polizei zu erreichen, ist empfehlenswert.

Unterstützung bei Problemen

Bei Schwierigkeiten mit der Schadensregulierung in grenzüberschreitenden Fällen bietet das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland unentgeltliche Unterstützung. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, sich an eine nationale Schlichtungsstelle im Sitzland der Versicherung zu wenden.

Ausführliche Informationen – insbesondere zu verkehrsrechtlichen Abläufen bei Unfällen in Frankreich – sind über das EVZ abrufbar.