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Assistance-Leistungen für Expatriates: Besonderer Schutz für eine besondere Gruppe

Bis vor ein paar Jahren waren Auslandserwerbstätige – so genannte Expatriates – eine von der Assekuranz sträflich vernachlässigte Randgruppe. Doch mit zunehmender Globalisierung müssen Unternehmen auch deren Absicherungsbedürfnisse berücksichtigen. Assistanceleistungen dürfen in keinem Versicherungspaket mehr fehlen.

Wer als Arbeitnehmer in den 1990er Jahren von seiner Firma für längere Zeit ins Ausland entsandt wurde und eine Krankenversicherung suchte, die ihn von Singapur bis Kanada schützte, wurde selten fündig. Lediglich für international tätige Großkonzerne konzipierten Versicherer individuelle Policen mit Weltgeltung.

Inzwischen mangelt es an Offerten für den Auslandsschutz nicht mehr; allerdings sind sich viele Expatriates und selbst die Personalabteilungen entsendender Unternehmen wichtiger Versorgungslücken nicht bewusst. So glauben nach wie vor viele, dass Auslandserwerbstätige innerhalb der EU-Länder mit der europäischen Gesundheitskarte ausreichend abgesichert sind. Das Problem: Zum einen besteht nicht in allen Ländern freie Arztwahl und zum anderen erstattet die deutsche Gesetzliche Krankenkasse lediglich jene Leistungen, für die sie auch in Deutschland aufkommen würde. In der Praxis bleiben viele Expats und in letzter Instanz ihr Arbeitgeber auf den Krankenkosten sitzen.

Behandlungskosten variieren je nach Aufenthaltsland

Ähnliches gilt für lokale Krankenversicherungen außerhalb der EU, die anders als in Deutschland oftmals gedeckelt, also mit einer maximalen Leistungsgrenze versehen sind. Wird diese überstiegen, zahlt der Patient beziehungsweise der Arbeitgeber die Differenz. Die Behandlungskosten variieren je nach Aufenthaltsland immens. Während etwa eine Blinddarmoperation in Deutschland rund 3.000 Euro kostet, müssen international Erwerbstätige laut den Erfahrungen der BDAE Gruppe in den USA 20.000 bis 90.000 Euro bezahlen. Die Behandlung eines Herzinfarkts kostet hierzulande etwa 8.000 Euro, in den USA bis zu 150.000 Euro und in China rund 30.000 Euro. Für ein Ambulanzflugzeug, das einen verletzten Mitarbeiter vom asiatischen Kontinent zurück nach Deutschland befördert, zahlen Betroffene zwischen 40.000 und 70.000 Euro. Solche Krankenrücktransporte ins Heimatland sind grundsätzlich nicht über die deutsche gesetzliche Krankenversicherung abgedeckt.

Diese Lücke kann lediglich ein Assisteur schließen. Professionelle Anbieter von Krankenversicherungen für Auslandserwerbstätige haben Assistance-Leistungen in ihre Auslandskrankenversicherungs-Police integriert. Doch der Einschluss dieser Hilfs- und Notfallleistungen allein reicht nicht zwingend für einen umfassenden Schutz. Nicht jeder Marktteilnehmer liefert den notwendigen Umfang mit der entsprechenden Qualität.

 Achtung bei medizinischem Rücktransport

Besonders heikel ist auch dort das Thema medizinische Versorgung bei Rückholung. Denn diese entspricht nicht bei jedem Dienstleister den internationalen Standards, beispielsweise weil die Erfahrung für diesen wichtigen Bereich nicht vorhanden ist. So weiß die BDAE Gruppe von Fällen, in denen Patienten vermutlich aufgrund von Bereicherungsabsichten in weit entfernte Destinationen geflogen wurden, obwohl eine gleichwertige Behandlung an einem näher gelegenen Ort möglich gewesen wäre. Wer beispielsweise in Zentralafrika einen Unfall hat, kann auch nach Nairobi transportiert werden, wo es die besten Krankenhäuser des Kontinents gibt.

Ein guter Assisteur unterhält ein weltweites Netzwerk internationaler Luftrettung, von dem dieser regelmäßig mit Informationen über den Versorgungsstand ausländischer Arbeitnehmer versorgt wird. Besonders wichtig: Unternehmen und Entsandte sollten bei der Wahl des richtigen Anbieters darauf achten, dass der Assisteur nicht ausschließlich auf typische Touristengebiete spezialisiert ist. Ein großer Teil der Expatriates ist in Schwellenländer und in Krisenregionen beschäftigt. Dies erfordert zwingend Kenntnisse über und ein Ambulanznetzwerk in diesen Regionen.

Unternehmen müssen Expats schützen

Eine mehrsprachige 24-Stunden-Notfallhotline mit Gesundheitsexperten gehört zum Standard eines jeden Assistance-Pakets. Welcher Expat kennt schon die Notrufnummer von China oder weiß, welchen Spezialisten in Sao Paulo er bei einem Rückenleiden konsultieren sollte? Über die Hotline erhalten Geschäftsreisende nicht nur solche Informationen, sondern können sogar Facharzt- und Krankenhaustermine im jeweiligen Aufenthaltsland vereinbaren lassen. Zu diesem Service gehört außerdem der Zugriff auf aktuelle weltweite medizinische Informationen wie zum Beispiel Hinweise zu notwendigen Impfungen oder Epidemiegefahren. Zudem sind Dolmetscher- und Übersetzerdienste sowie die Bereitstellung von Zahlungsmitteln beim Verlust wichtiger Dokumente ebenfalls Bestandteil eines adäquaten Asisstance-Paket für Expatriates.

Arbeitgeber, die für ein solches Rundum-Sorglos-Paket sorgen, mindern das Haftungsrisiko für Ihre entsandten Mitarbeiter. Denn Unternehmen sind verpflichtet, ihnen einen umfassenden und hochwertigen Versicherungsschutz zur Verfügung zu stellen. Für sie gilt die allgemeine Fürsorgepflicht zu Sicherheit und Gesundheit des Angestellten, die im Sozialgesetzbuch in den Paragrafen 241 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und in Paragraf 17 des vierten Sozialgesetzbuches (SGB) verankert ist. Erkrankt ein Expat während seines Auslandseinsatzes oder erleidet er einen Unfall, muss seine Firma ihn schützen und für anfallende Kosten aufkommen. Erleidet der Reisende einen Schaden, der aufgrund einer schuldhaften Verletzung der Fürsorgepflicht durch den Arbeitgeber entstanden ist, so ist letzterer zu Schadenersatz verpflichtet.

Autor: Bund der Auslands-Erwerbstätigen (BDAE) e.V.

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