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Handelsabkommen: Diese Regeln kommen Verbrauchern entgegen

Ob Rindfleisch aus Südamerika oder Autos aus Japan – Verbrauchern wird eine große Auswahl an qualitativ hochwertigen oder preisgünstigen Produkten durch die wachsende Konkurrenz von Herstellern und Händlern geboten. Sie können jedoch erst von globalen Märkten profitieren, wenn Zölle wegfallen und nationale Gesundheits- und Sicherheitsstandards in der EU getroffen werden.

Die Europäische Union (EU) verhandelt derzeit eine Reihe von bilateralen Handelsabkommen mit Ländern in aller Welt. Viele kürzlich abgeschlossenen Verträge wie etwa das EU-Kanada-Abkommen CETA oder das EU-Japan-Abkommen befinden sich in der Umsetzung.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) fordert, dass sich die Bundesregierung, die Europäische Kommission und das EU-Parlament für verbraucherfreundliche Handelsabkommen einsetzen. Diese beinhalten zum Beispiel den Schutz personenbezogener Daten, verbraucherfreundliche Regeln etwa bei der Kennzeichnung, beim Online-Handel und in der Telekommunikation.

Handelsabkommen: Diese Regeln kommen Verbrauchern entgegen

Rechte kommen Verbrauchern zugute

So soll beispielsweise im grenzüberschreitenden Online-Handel geklärt werden, welche Rechte Verbraucher haben, wenn sie ein beschädigtes Produkt erhalten oder eine Gewährleistung auf Neuware in Anspruch nehmen wollen.

Zudem sollen international anerkannte Verbraucherschutzstandards (etwa der Vereinten Nationen) als Mindeststandards in den Verträgen verankert werden: Produkte sollen nur dann auf den Markt kommen, wenn sie sicher und gesundheitlich unbedenklich sind. Dafür sorgen staatliche Behörden über das Vorsorgeprinzip. Es muss in Handelsabkommen der EU festgeschrieben werden, um global ein hohes Verbraucherschutzniveau sicherzustellen.

Weitere Infos zu den verbraucherfreundlichen Regeln finden Interessierte hier .