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Weltenbummler bleiben in der Schweiz steuerpflichtig

Das Bundesgericht hat einen Weltenbummler steuerrechtlich an die Schweiz gebunden. Demnach behält dieser gegenüber der Steuerverwaltung seinen Schweizer Wohnsitz, obwohl er auf unbestimmte Zeit über die Ozeane segelt.

Der Mann hatte seinen Wohnort verlassen, um mit seinem Boot über die Weltmeere zu segeln. Seine Frau besucht ihn gelegentlich auf seinem Schiff oder trifft ihn in einem Hafen.

Dennoch ist das Gericht der Ansicht, dass der begründete Wohnsitz des Weltenbummlers bestehen bleibt, bis die betroffene Person einen neuen erworben hat. Und da der Mann auf dem Meer keinen Wohnsitz nehmen kann, wird das Einkommen des Mannes der Ehefrau steuerlich angerechnet. (Quelle: InterGest Schweiz und BGE 2C_614/2011 vom 4. März 2012).

Foto: © Schlierner – Fotolia.com