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Drohne im Urlaub
© Drohnen-Camp

Urlaub mit Drohne: Wo es erlaubt ist und wo es kompliziert wird

Immer mehr Urlauberinnen und Urlauber nehmen ihre Kameradrohne mit ins Reisegepäck. Denn für viele gehört sie inzwischen genauso selbstverständlich dazu wie Kamera oder Smartphone. Doch die Regelungen in Deutschland sind anders als in vielen anderen Ländern Europas. Trotz europaweiter Vorgaben gibt es zahlreiche nationale Besonderheiten, auf die Drohnenfliegerinnen und -flieger Acht gegeben werden müssen. Ein Blick auf die Vorschriften in beliebten Reiseländern zeigt: Wer mit der Drohne unterwegs ist, sollte nicht nur fliegen, sondern vorher auch genau lesen.

Grundsätzlich müssen Drohnenpilotinnen und -piloten in ihrem Heimatland registriert sein. Diese sogenannte e-ID (UAS-Betreibernummer) gilt innerhalb der gesamten EU. Doch viele Länder verlangen darüber hinaus zusätzliche Genehmigungen, teils bereits bei der Einreise, teils vor jedem einzelnen Flug. Wer sich nicht daran hält, riskiert Bußgelder, Beschlagnahmung oder im Extremfall strafrechtliche Konsequenzen.

Infografik: Drohnen im Urlaub

Frankreich: Zwei Registrierungen nötig

Frankreich verlangt zusätzlich zur EU-Registrierung in bestimmten Fällen eine gesonderte Registrierung des Fluggeräts. Das betrifft alle Drohnen mit bestimmter Funkausstattung oder einem Gewicht ab 800 Gramm. Wer mit gängigen Kameradrohnen unterwegs ist, fällt schnell unter diese Regelung und sollte sich vorab kümmern.

Italien: Wenige Auflagen, viel Freiheit

Italien gehört zu den unkomplizierteren Ländern. Abgesehen von allgemeinen Sicherheitsregeln und Abständen zu Flugplätzen oder militärischen Anlagen gibt es kaum zusätzliche Hürden. Wer nicht gerade in Sperrgebieten fliegt, kann seine Drohne dort vergleichsweise frei nutzen.

Portugal: Genehmigung bei Kameraeinsatz

In Portugal wird es dann kompliziert, wenn die Drohne mit einer Kamera ausgestattet ist. In diesem Fall muss vor jedem Flug eine Genehmigung eingeholt werden, unabhängig davon, ob man auf dem Festland oder auf Inseln wie Madeira oder den Azoren fliegt. Zuständig sind die jeweils regionalen Behörden.

Spanien: Strände gelten oft als Stadtgebiet

In Spanien dürfen Drohnen in städtischem Gebiet nur mit ausdrücklicher Erlaubnis des Innenministeriums fliegen. Der Begriff „städtisches Gebiet“ wird dabei großzügig ausgelegt: Auch viele Strände und Küstenabschnitte mit lockerer Bebauung gelten rechtlich als urbanes Umfeld, selbst, wenn sie eher wie Natur aussehen.

Türkei: Drohnen nur mit Aufwand

Für ausländische Reisende ist die Nutzung einer Drohne in der Türkei mit erheblichem Aufwand verbunden. Zwar entfällt die Registrierungspflicht für Modelle unter 500 Gramm. Trotzdem müssen Flüge 20 Tage vorab über diplomatische Kanäle beantragt werden und dürfen nur in Begleitung einer oder eines lizenzierten türkischen Drohnenpiloten erfolgen. Für spontane Urlaubsflüge ist das praktisch kaum umsetzbar.

Griechenland: Flughafenabstand oft problematisch

Die griechischen Inseln sind übersät mit kleinen Flugplätzen, was bei Drohnenflügen schnell zu Konflikten führt. Rund um Flughäfen gelten feste Sperrzonen. Da viele Ferienorte in genau diesen Zonen liegen, ist für viele Orte eine Genehmigung der Luftfahrtbehörde nötig. Diese kann meist online beantragt werden, doch einfach ist es nicht.

Worauf man generell achten sollte

Unabhängig vom Land gelten einige Grundregeln, die man bei jedem Drohneneinsatz im Ausland beachten sollte:

Privatsphäre respektieren: Leere Strände bei Sonnenaufgang sind besser geeignet als volle Badebuchten am Nachmittag.

Flugzeugtransport richtig vorbereiten: Akkus gehören ins Handgepäck. Die Bestimmungen der Fluggesellschaft sind bindend.

Landesregeln im Voraus prüfen: Selbst für kurze Flüge lohnt sich ein Blick in die aktuellen Bestimmungen – oft ändern sie sich kurzfristig.

Menschenansammlungen meiden: Menschenmengen, z. B. auf Stränden, gelten als Verbotszonen für Drohnen nach EU-Recht.

Versicherung nicht vergessen: Die eigene Drohnenversicherung sollte auch im Ausland gültig sein. Der Nachweis gehört ins Gepäck.

Fazit

Die EU-Verordnung schafft zwar einen Rahmen, aber in der Praxis gibt es viele Sonderregelungen. Wer seine Drohne mit in den Urlaub nehmen möchte, sollte sich vorab gründlich informieren. Das schützt nicht nur vor Ärger, sondern sorgt auch für entspannte Flugbedingungen vor Ort. Besonders außerhalb der EU, etwa in Ägypten, Tunesien oder Marokko, gelten oft vollständige Flugverbote für private Drohnen.

Detaillierte Länderübersichten, Checklisten und Tipps stellt das Portal Drohnen-Camp auf dieser zusammenfassenden Übersichtsseite zur Verfügung.