Skip to main content
Ad
© sergeevspb - Fotolia.com

Pkw-Maut in Europa: Das zahlen Sie in den Urlaubsländern

In vielen europäischen Ländern belasten Mautgebühren die Urlaubskasse. Wer im Urlaub keine Maut für die Benutzung von Straßen und Autobahnen zahlen möchte, ist in der Wahl des Reiseziels ziemlich eingeschränkt. Die ARAG-Rechtsexperten geben einen aktuellen Überblick.

Mautfreie Länder in Europa

Es gibt sie, die Länder, die bis auf Ausnahmen in bestimmten Städten oder Tunneln und auf Brücken keine Maut für Pkw bis 3,5 Tonnen erheben. Mögliche Ziele sind dann Belgien, Dänemark, Estland, Finnland, Großbritannien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Schweden und Zypern.

In diesen europäischen Ländern werden für Pkw bis 3,5 Tonnen Mautgebühren fällig

Bulgarien: Dort benötigen alle Pkw eine Vignette. Erhältlich sind Wochen-, Monats- oder Jahresvignetten. Für schwerere Fahrzeuge, wie zum Beispiel Wohnmobile, ist sie deutlich teurer.

Griechenland: In Hellas sind die meisten Autobahnen gebührenpflichtig. Gezahlt wird hier an Mautstationen.

Italien: Italien erhebt eine Maut auf fast allen Autobahnen, die sich ebenfalls aus der Länge der gefahrenen Kilometer errechnet. Schnellstraßen kosten dagegen nichts. Hinzu kommen viele Gebühren für Tunnel und Brücken sowie City-Mautgebühren.

Österreich: Wer durch das Alpenland fährt, braucht eine Vignette. Es gibt sie für Zeiträume von einem Jahr, zwei Monaten oder zehn Tagen zu kaufen. Autofahrer müssen sie hinter der Windschutzscheibe anbringen. Zusätzlich werden auf einigen besonders befahrenen Autobahnabschnitten weitere Gebühren erhoben. Auch Tunnel und Privatstraßen sind teils gebührenpflichtig.

Rumänien: Pkw-Fahrer müssen in Rumänien – zum Beispiel an der Grenze – die elektronische Vignette Rovinieta erwerben, denn alle Nationalstraßen sind gebührenpflichtig.

Spanien: Wie in Frankreich richtet sich die Maut in der Regel nach der Länge der zurückgelegten Strecke. Allerdings sind nicht alle Autobahnen kostenpflichtig, sondern laut ARAG Experten nur die privat betriebenen Autopistas. Die vom Staat betriebenen Autovías sind kostenfrei. Ab drei Achsen wird die Maut teurer.

Ungarn: In Ungarn kosten alle Autobahnen. Ausnahme: Teile der Stadtautobahn um Budapest. Je nach Schwere des Fahrzeugs wird es teurer. Gezahlt wird auch hier mit dem Kauf einer Vignette. In Ungarn gilt die sogenannte E-Vignette, die die Straßenbenutzungsberechtigung elektronisch erfasst. Das Autokennzeichen wird verschlüsselt in einer Datenbank hinterlegt und mit den gescannten Autokennzeichen an den Mautstrecken abgeglichen.

Frankreich: In unserem Nachbarland müssen alle Pkw-Fahrer auf fast allen Autobahnen Maut zahlen. National- und Départementstraßen sowie einige Stadtautobahnen sind gebührenfrei. Die Höhe der Maut richtet sich nach der zurückgelegten Entfernung. Unterschiede gibt es auch bei Höhe und Gewicht des Fahrzeugs. Zudem fallen für einige Brücken und Tunnel Extragebühren an. Gezahlt wird an Mautstationen.

Irland: Die meisten Autobahnen sowie einige Brücken und Tunnel kosten auf der grünen Insel. Die Maut kann meist bar bezahlt werden.

Kroatien: Der reizvolle Staat an der Adria hat ein streckenbasiertes Mautsystem. Es gilt für alle Autobahnen und kostet je nach Fahrzeugklasse mehr. Sondergebühren gibt es für einige Tunnel und Brücken.

Polen: Bei unseren östlichen Nachbarn sind Autobahnen meist mautpflichtig. Schnell- und Bundesstraßen kosten für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen auch etwas. Gezahlt wird normalerweise an Mautstationen in bar oder per Karte. Auf Teilstrecken kann auch mit einem elektronischen Sendegerät gezahlt werden. Fahrzeuge über 3,5 Tonnen brauchen zwingend ein elektronisches Mauterhebungssystem.

Slowakei: Pkw bis zu 3,5 Tonnen brauchen eine elektronische Vignette, da Autobahnen und Schnellstraßen kostenpflichtig sind. Sie ist auch online erhältlich. Lkw und Busse zahlen ähnlich wie in Deutschland Maut.

Tschechien: In Tschechien sind alle Autobahnen und Schnellstraßen kostenpflichtig. Bezahlt wird mit Vignetten, die es für zehn Tage, einen Monat oder ein Jahr gibt. Für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen wird eine streckenabhängige Maut fällig.

Quelle: Arag – Rechtstipps und Gerichtsurteile