Skip to main content
Ad
Mit diesen Tipps gut vorbereitet in den Skiurlaub starten
© michelangeloop, Adobestock

Mit diesen Tipps gut vorbereitet in den Skiurlaub starten

Der Skiurlaub steht für viele vor der Tür! Ob in Italien, Österreich, Frankreich oder der Schweiz – die Vorfreude ist groß, wieder über die Pisten sausen zu können, aber ebenso treten oft viele Fragen auf: Lohnt sich eine individuelle Anreise, oder bietet eine Pauschalreise mehr Vorteile? Wie sieht es aus, wenn das Hotel oder der Skikurs kurzfristig storniert wird? Welche Versicherungen bieten den besten Schutz? Und was genau steckt hinter der neuen Datenbank für Ferienwohnungen in Italien?

Das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland liefert umfassende Antworten auf diese und weitere Fragen sowie wertvolle Tipps, damit der Skiurlaub ein voller Erfolg wird.

Pauschalreise oder Individualreise – eine Frage der Prioritäten

Vor der Buchung eines Skiurlaubs stellt sich die grundlegende Entscheidung: Pauschalreise oder selbst organisierte Individualreise? Beide Optionen bringen unterschiedliche Vorzüge und Herausforderungen mit sich.

Pauschalreisen bieten ein hohes Maß an Komfort und Planungssicherheit. Anreise, Unterkunft, Verpflegung und Skipass sind häufig in einem Gesamtpaket enthalten. Bei Problemen steht der Reiseveranstalter als zentraler Ansprechpartner zur Verfügung. Zudem schützt die gesetzliche Insolvenzsicherung vor finanziellen Verlusten, falls der Veranstalter zahlungsunfähig wird.

Individuell gestaltete Reisen hingegen erlauben maximale Flexibilität. Unterkünfte, Reisedaten oder zusätzliche Leistungen können nach eigenen Vorstellungen ausgewählt werden. Der organisatorische Aufwand ist jedoch erheblich höher, da sämtliche Buchungen selbst koordiniert werden müssen. Kommt es zu Schwierigkeiten, erfordert dies oft zeitaufwändige Verhandlungen mit verschiedenen Vertragspartnern.

Online gebuchte Unterkünfte oder Skikurse unterliegen nicht dem Widerrufsrecht, das bei anderen Online-Käufen häufig Anwendung findet. Daher sollten vor der Buchung die jeweiligen Stornierungsbedingungen genau geprüft werden, um spätere Überraschungen zu vermeiden.

Mehr Sicherheit bei Ferienwohnungen in Italien

Für Buchungen von Ferienwohnungen in Italien sorgt eine neue Regelung ab dem 2. November 2024 für mehr Transparenz. Sämtliche Anbieter von Beherbergungsbetrieben müssen sich in der Nationalen Datenbank für Kurzzeitvermietungen registrieren. Die zugewiesene CIN-Nummer (Codice Identificativo Nazionale) wird verpflichtend in Anzeigen, auf Buchungsplattformen und an den jeweiligen Gebäuden angegeben.

Urlauberinnen und Urlauber können diese Nummer in der Datenbank eingeben, um die Echtheit eines Angebots zu überprüfen. Sollte die Datenbank eine andere Unterkunft anzeigen, handelt es sich möglicherweise um ein betrügerisches Angebot. Diese Neuerung erleichtert nicht nur die Identifikation seriöser Unterkünfte, sondern bietet auch Unterstützung bei der Ermittlung von Betreiberinformationen, etwa für Reklamationen.

Anreise: Bahn oder Auto?

Viele Skigebiete in Europa, darunter St. Anton oder Kitzbühel, sind mit der Bahn gut erreichbar. Sollte es zu Verspätungen kommen, besteht je nach Dauer Anspruch auf Entschädigungen. Verspätungen von 60 bis 119 Minuten ermöglichen eine Rückerstattung von 25 Prozent des Fahrpreises, ab 120 Minuten sind es 50 Prozent.

Wer mit dem Auto anreist, sollte die Vorschriften der jeweiligen Länder beachten. In Österreich sind Winterreifen zwischen dem 1. November und dem 15. April bei entsprechenden Witterungsbedingungen Pflicht. In Italien gelten je nach Region ähnliche Regelungen, beispielsweise auf der Brennerautobahn vom 15. November bis 15. April. Frankreich verlangt Winterausrüstung in bestimmten Gebieten zwischen dem 1. November und 31. März. In der Schweiz gibt es keine generelle Winterreifenpflicht, jedoch können Strafen drohen, wenn ungeeignete Bereifung den Verkehr behindert.

Versicherungen für den Skiurlaub

Die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) ermöglicht gesetzlich Versicherten den Zugang zu medizinischen Leistungen im EU-Ausland. Dennoch empfiehlt sich für den Skiurlaub der Abschluss einer zusätzlichen Auslandsreisekrankenversicherung, die unter anderem Rücktransporte oder besondere Behandlungskosten abdeckt. Wer auf den Skipisten risikoreiche Aktivitäten plant, kann zusätzlich eine Unfallversicherung in Erwägung ziehen.

Kostenfallen bei der Nutzung von Mobilgeräten

Innerhalb der EU ermöglicht das Prinzip „Roam like at home“ die Nutzung mobiler Dienste zu heimischen Tarifen. In der Schweiz gelten jedoch andere Regeln, die oft hohe Gebühren nach sich ziehen. Besonders in Grenzregionen sollte darauf geachtet werden, dass sich Mobilgeräte nicht in ein Schweizer Netz einwählen. Alternativ können spezielle Flatrates für das Ausland gebucht werden.

Zollregelungen bei der Rückreise

Bei der Einfuhr von Waren aus EU-Ländern wie Österreich oder Frankreich gelten großzügige Freimengen. Anders verhält es sich bei der Rückkehr aus der Schweiz. Hier liegt die Freigrenze bei 300 Euro für Waren pro Person bei Anreise mit Auto oder Bahn. Lebensmittel wie Käse dürfen nur in kleinen Mengen für den Eigenbedarf eingeführt werden. Für detaillierte Berechnungen bietet der Zoll hilfreiche Online-Tools an.