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Mann und Frau buchen einen Mietwagen
© Viacheslav Yakobchuk, Adobestock

Mietwagen im Ausland: Worauf Reisende achten sollten, um Streitigkeiten zu vermeiden

Unstimmigkeiten bei der Buchung eines Mietwagen im Ausland gehören zu den häufigsten Beschwerden, die beim Europäischen Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland eingehen. Besonders in der Urlaubssaison mehren sich Fälle, in denen Reisende trotz vorheriger Buchung und Bezahlung mit Zusatzforderungen konfrontiert werden, wie etwa durch das Aufdrängen teurer Versicherungen am Schalter. Wer vorab gut informiert ist, kann unnötige Kosten und Ärger vermeiden.

Ein typischer Fall erreichte das EVZ aus Spanien: Ein deutscher Urlauber hatte über ein Vergleichsportal einen Mietwagen inklusive Vollkaskoschutz ohne Selbstbeteiligung gebucht. Vor Ort legte er den Reservierungsgutschein vor, erhielt jedoch einen Mietvertrag mit deutlich höherem Gesamtbetrag. Der Anbieter vor Ort beharrte darauf, dass ohne eine zusätzliche Versicherung im Wert von 300 Euro kein ausreichender Schutz bestehe. Die Fahrzeugübergabe wurde verweigert, obwohl der Kunde mehrfach auf die bereits abgeschlossene Versicherung hinwies. Um das Fahrzeug nicht zu verlieren, unterschrieb er schließlich unter Protest. Erst nach Einschaltung des EVZ Deutschland konnte die Zusatzzahlung rückerstattet werden.

In solchen Fällen wird oft übersehen, dass an der Buchung über Vergleichsportale meist drei Parteien beteiligt sind: das Portal selbst, ein Vermittler und die eigentliche Mietwagenfirma. Rechtlich bindend ist meist erst der Vertrag, der am Schalter der Autovermietung unterzeichnet wird, was Raum für Zusatzforderungen oder Drucksituationen lässt.

Wichtige Hinweise für die Buchung von Mietwagen

  • Versicherung prüfen: Empfehlenswert ist eine Vollkaskoversicherung ohne Selbstbeteiligung. Meist wird dieser Schutz bereits bei Mietwagenvermittlern (z. B. Auto Europe, Rentalcars oder HolidayCars) auf Preisvergleichsportalen gebucht. Vor Ort versuchen Autovermieter dann zusätzlich, eigene Premium-Versicherungen zu verkaufen (oft unter erheblichem Druck) oder diese unterzuschieben.
  • Zuständigkeiten klären: Für Buchungsfragen sind Vermittler zuständig, für Fahrzeugmängel oder Zusatzleistungen vor Ort jedoch ausschließlich die Mietwagenfirma.
  • Bewertungen vorab prüfen: Erfahrungsberichte auf unabhängigen Plattformen wie Trustpilot oder Tripadvisor geben Aufschluss über das Geschäftsgebaren am jeweiligen Standort.
  • Kreditkarte erforderlich: Üblicherweise wird eine Kreditkarte auf den Namen des Hauptfahrers verlangt. Debitkarten werden häufig abgelehnt, auch ohne nachvollziehbare Begründung.
  • Vertrag aufmerksam lesen: Vor der Unterschrift ist eine genaue Prüfung sinnvoll. Digitale Übersetzungshilfen können bei sprachlichen Hürden unterstützen.
  • Fahrzeugwahl anpassen: In bergigen Regionen empfiehlt sich ein Automatik- oder Elektrofahrzeug, um Kupplungsschäden und entsprechende Nachforderungen zu vermeiden.
  • Dokumentation bei Rückgabe: Fotos oder Videos vom Fahrzeugzustand bei Abholung und Rückgabe helfen bei späteren Auseinandersetzungen um vermeintliche Schäden.

Kommt es zu Drucksituationen – etwa durch das Aufdrängen von Zusatzversicherungen oder die Ablehnung gängiger Zahlungsmittel –, sollte der Vorfall dokumentiert werden. Hilfreich ist ein handschriftlicher Vermerk im Vertrag, der den Umstand festhält, etwa: „Zusatzversicherung unter Vorbehalt abgeschlossen“. Auch eine Beschwerde beim Vermittler oder direkt bei der lokalen Geschäftsleitung kann sinnvoll sein.

Für Konflikte mit Vermietern aus EU-Staaten, Norwegen, Island oder dem Vereinigten Königreich bietet das EVZ Deutschland kostenfreie Unterstützung.