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Frau guckt auf Handy mit Sprachlern-Apps
© Kaspars Grinvalds, Adobestock

Kostenfalle Sprachlern-Apps: automatische Vertragsverlängerungen, versteckte Kosten und komplizierte Kündigungen

Ein paar Redewendungen für den Urlaub, schnell gelernt per App – klingt harmlos. Doch ausgerechnet die nützlichen Sprachlern-Apps, die beim Bestellen, Fragen oder Verstehen helfen sollen, bringen viele Nutzerinnen und Nutzer in ganz andere Schwierigkeiten: automatische Vertragsverlängerungen, versteckte Kosten, komplizierte Kündigungen. Was auf dem Smartphone als praktischer Begleiter daherkommt, wird im Hintergrund zur Kostenfalle.

Das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland kennt die Masche. Immer wieder berichten Verbraucherinnen und Verbraucher von Sprachlern-Apps, die mit „kostenlosen“ Testphasen werben, um dann in langfristige Abos überzuleiten. Vieles wirkt auf den ersten Blick unverbindlich – tatsächlich aber starten Zahlungsverpflichtungen oft schneller, als einem lieb ist.

Die Tücke steckt im Testzeitraum

Ein paar Tage gratis – das klingt fair. Doch wer nicht genau hinsieht, willigt ungewollt in Verträge ein, die sich automatisch verlängern. Die Informationen zu Laufzeit, Kündigungsfrist oder Kosten findet man häufig erst nach mehreren Klicks – wenn überhaupt. Viele Anbieter verlangen direkt bei der Anmeldung, auf das Widerrufsrecht zu verzichten. In der Praxis ist dieser Verzicht oft unwirksam – doch das wissen die wenigsten. Und selbst, wer es weiß, scheitert oft an einer Kündigungsroutine, die unnötig kompliziert ist.

Vertragspartner? Kaum zu finden

Ein weiteres Problem: Der eigentliche Anbieter bleibt oft im Schatten. Die Zahlung läuft zwar über bekannte Plattformen wie Apple oder Google – der Vertrag kommt aber mit Dritten zustande, oft mit Sitz im Ausland. Bei Rückfragen oder Problemen beginnt das große Rätselraten: Wer ist zuständig? Die App selbst? Der App-Store? Der Zahlungsdienstleister? Die Folge: endlose Weiterleitungen, ausweichende Antworten – und viel Frust.

Ohne Netz wird’s teuer

Viele Übersetzungs-Apps arbeiten mit Live-Funktionen – Kamera an, Mikrofon aktiv, Übersetzung in Echtzeit. Doch was technisch beeindruckt, hat eine Kehrseite: Eine dauerhafte Internetverbindung ist nötig. Wer unterwegs ist, merkt das spätestens dann, wenn das Datenvolumen schmilzt oder Roaminggebühren zuschlagen. Besonders heikel: Fähren, Kreuzfahrtschiffe, Grenzgebiete zu Nicht-EU-Staaten. Dort greift der EU-Roaming-Schutz nicht. 

Rahmenbedingungen checken:

  • Wer ist der tatsächliche Anbieter?
  • Sitzt das Unternehmen in der EU – oder außerhalb?
  • Welche Rechte habe ich im Falle einer Aboverlängerung?
  • Ist eine Kündigung unkompliziert möglich?
  • Gibt es Offline-Funktionen – und sind sie kostenlos?
  • Welche Daten will die App wirklich – und warum?

Viele dieser Informationen stehen im Kleingedruckten oder fehlen ganz. Wer einfach klickt, landet schnell in Verträgen, die er weder wollte noch braucht.

Gibt es Streit mit einem Anbieter im EU-Ausland, steht das Europäische Verbraucherzentrum mit juristischer Unterstützung kostenfrei bereit. Die dortigen Expertinnen und Experten helfen bei der Durchsetzung von Rechten, auch wenn der Vertragspartner weit entfernt sitzt.