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Reisen mit Hund: Mann läuft glücklich mit seinem Hund durch die Landschaft
© LIGHTFIELD STUDIOS, Adobestock

Das ist wichtig beim Reisen mit Hund

Ob innerhalb Deutschlands, über EU-Grenzen hinweg oder auf Fernreisen: Wer seinen Hund mitnimmt, steht vor einer Reihe praktischer und rechtlicher Fragen. Die Vorschriften unterscheiden sich je nach Land, Verkehrsmittel und Transportunternehmen. Hinzu kommen tierschutzrelevante Aspekte, die unterwegs schnell zur ernsten Gefahr werden können. Worauf Hundebesitzerinnen und -besitzer beim Reisen mit Hund unbedingt achten sollten, darüber klärt die Versicherungsunternehmen ARAG auf.

Grenzüberschreitende Reisen mit Haustier

Für Reisen innerhalb der Europäischen Union sowie nach Norwegen und Nordirland ist der blaue EU-Heimtierausweis verpflichtend. Ausgestellt wird er von ermächtigten Tierärztinnen und Tierärzten. Neben den Daten  der oder des Halters sind darin die Mikrochipnummer, aktuelle Tollwutimpfungen und ggf. vorgeschriebene Parasitenbehandlungen vermerkt. Bei der Einreise in Drittstaaten greifen die jeweiligen nationalen Einreisebestimmungen, die sich mitunter deutlich unterscheiden, wie etwa im Hinblick auf vorgeschriebene Wartezeiten nach der Impfung oder Quarantänepflichten. Eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit den zuständigen Behörden oder Botschaften des Ziellandes ist deshalb unerlässlich.

Flugreisen mit Hund

Ob ein Hund im Flugzeug mitreisen darf, hängt allein von der jeweiligen Fluglinie ab. Manche Airlines schließen Tiere grundsätzlich aus. Andere erlauben die Mitnahme kleiner Hunde in der Kabine, vorausgesetzt, sie wiegen inklusive Transporttasche nicht mehr als acht Kilogramm. Größere Tiere müssen in den Frachtraum, wobei bestimmte Hunderassen, etwa kurznasige oder als potenziell gefährlich eingestufte Tiere, häufig ganz von der Beförderung ausgeschlossen werden. Jeder Transportmuss bei der Fluggesellschaft frühzeitig angemeldet und schriftlich bestätigt werden. Die Transportbox muss den geltenden IATA-Richtlinien entsprechen, insbesondere hinsichtlich Größe, Belüftung und Auslaufschutz.

Reisen mit der Bahn mit Hund

Bei Reisen mit Hund im Zug gilt: Kleintiere dürfen kostenfrei mitfahren, solange sie in einer geeigneten Box untergebracht sind. Hunde, die nicht in eine Transportbox passen, benötigen ein eigenes Ticket zum ermäßigten Tarif und müssen während der gesamten Fahrt an der Leine geführt werden. Zusätzlich ist ein Maulkorb Pflicht. Eine Ausnahme bilden Blindenführhunde und andere anerkannte Assistenzhunde, die kostenfrei mitreisen dürfen und von Maulkorb- sowie Leinenpflicht befreit sind.

Autofahrten: Sicherungspflicht und Hitzeschutz

Im Straßenverkehr gilt der Hund als Ladung. Diese muss laut § 22 der Straßenverkehrsordnung so gesichert sein, dass bei einem Bremsmanöver weder Menschen noch Tiere gefährdet werden. Geeignet dafür sind stabile Transportboxen, Trenngitter im Kofferraum oder spezielle Anschnallgeschirre für Hunde. Lose Tiere im Fahrzeuginneren stellen ein erhebliches Sicherheitsrisiko dar – für Tier und Mensch gleichermaßen.

In den Sommermonaten droht im stehenden Auto akute Lebensgefahr. Bereits nach wenigen Minuten kann sich der Innenraum auf über 50 Grad Celsius aufheizen. Hunde geraten unter Hitzestress, können nicht effektiv schwitzen und erleiden schnell einen Kreislaufzusammenbruch. Wer ein Tier in einem überhitzten Fahrzeug entdeckt und Anzeichen von Atemnot oder Apathie erkennt, darf im Ausnahmefall auch zu drastischeren Mitteln greifen. Die Rechtsprechung erkennt in solchen Fällen häufig einen rechtfertigenden Notstand an, wodurch das Einschlagen einer Scheibe strafrechtlich folgenlos bleibt. Der oder die Halterin hingegen muss mit einem empfindlichen Bußgeld rechnen: Bei nachweisbarer Tierquälerei sind bis zu 25.000 Euro möglich.

Asphalt kann gefährlich heiß werden

An heißen Tagen wird nicht nur das Fahrzeug zum Risiko, sondern auch der Boden kann zur Gefahr für Hundepfoten werden. Bereits ab 25 Grad Lufttemperatur heizt sich dunkler Asphalt in der Sonne stark auf. Bei 30 bis 35 Grad sind Temperaturen von über 60 Grad am Boden keine Seltenheit. Das reicht aus, um binnen Sekunden Verbrennungen an den Pfotenballen hervorzurufen. Ob ein Spaziergang verantwortbar ist, lässt sich mit dem Handrückentest prüfen: Ist der Boden für die Hand unangenehm heiß, gilt das auch für empfindliche Tierpfoten. Wer dennoch unterwegs ist, sollte auf schattige Strecken ausweichen und die Spazierzeiten in die frühen Morgen- oder späten Abendstunden legen.

Hitzschlag: Symptome erkennen, richtig handeln

Ein überhitzter Hund zeigt zunächst Unruhe, starkes Hecheln und gelegentlich Erbrechen. Später können Koordinationsstörungen, Bewusstlosigkeit und Kreislaufversagen auftreten. Erste Maßnahmen bestehen darin, das Tier umgehend an einen kühlen Ort zu bringen, mit feuchten Tüchern zu bedecken und in kleinen Mengen lauwarmes Wasser anzubieten. Kaltes Wasser sollte nicht verwendet werden, denn der plötzliche Temperaturunterschied kann den Kreislauf zusätzlich belasten. Unabhängig vom Zustand des Tieres ist ein Tierarztbesuch dringend angeraten. Denn viele hitzebedingte Komplikationen treten zeitverzögert auf.