Reisestorno wegen Schwangerschaftskomplikationen: Versicherung muss zahlen
Müssen Reisende ihre Reise stornieren, weil Komplikationen in der Schwangerschaft auftreten, können sie mit der Rückerstattung der Stornokosten rechnen. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts München (Az.: 224 C 32365/11) hervor.