Skip to main content
Ad
In die Business-Lounge darf nur, wer auch Flug antritt
Recht & Steuern im Ausland

In die Business-Lounge darf nur, wer auch Flug antritt

Wer wiederholt ohne Reiseabsichten die Business Lounge besucht, verhält sich vertragswidrig und ist zu Schadensersatz verpflichtet. Die klagende Fluggesellschaft stellte im konkreten Fall die Business Lounge ihren Reisenden der Business Class zur Überbrückung von Wartezeiten vor und zwischen den Flügen zur Verfügung.

Empfehlungen der Redaktion