Um Mitarbeiter rechtssicher im Ausland einzusetzen und ihrer Fürsorgepflicht nachzukommen, müssen Unternehmen stets auch den Bereich der Sozialversicherung betrachten. Grundsätzlich gelten hinsichtlich der Sozialversicherung die Rechtsvorschriften des Beschäftigungsstaates, also im Falle eines Auslandseinsatzes in China die chinesischen Rechtsvorschriften.