Dänemark: Neues Gesetz für Auslandsentsendungen
Unternehmen, die Mitarbeiter nach Dänemark entsenden, müssen nach dem neuen dänischen Gesetz über den Arbeitsmarktfond für Entsandte (AFU) zukünftig eine Umlage entrichten, die eventuelle Lohnforderungen entsendeter Mitarbeiter deckt.