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Verbesserungen für ausländische Werbeunternehmen in Shanghai

Bereits letztes Jahr hat Chinas Regierung Vorschläge zur Unterstützung des Aufbaus der Shanghai Freihandelszone (FHZ) veröffentlicht. Diese Vorschläge, sehen unteranderem die Aufhebung bestimmter Beschränkungen hinsichtlich der Gründung ausländischer Werbeunternehmen in der FHZ vor, die unter den „Verwaltungsvorschriften für ausländische Werbeunternehmen“ vorgesehen sind.

Die Verwaltungsvorschriften fordern unter anderem, dass ausländische Unternehmen in China eine besondere Gewerbelizenz für das Werbegeschäft erwerben. Werbeunternehmen müssen folglich eine Genehmigung durch das „Advertising Department“ der „Administration of Industry Commerce“ erhalten und zudem den Nachweis erbringen, dass sie allen Anforderungen entsprechen. Konkret muss also ein ausländischer Investor, der ein „Joint Venture“ im Bereich Werbung mit einer chinesischen Gesellschaft eingehen möchte, den Nachweis erbringen, dass er im Bereich Werbung agiert und dass er dieser Geschäftstätigkeit seit mindestens drei Jahren nachgeht.

Erfolgreiche Tätigkeit von mindestens drei Jahren Voraussetzung

Investoren eines ausländischen Werbeunternehmens müssen drei Jahre oder länger überwiegend dieser Geschäftstätigkeit nachgegangen sein. Ausländische Anteilseigner sind verpflichtet, Wirtschaftsprüfungsberichte der letzten drei Jahre vorzulegen, die nachweisen, dass 50 Prozent des Gesamtumsatzes durch Einkünfte aus Werbung entstanden sind. Handelt es sich um einen Anteilseigner aus Hong Kong, so muss dieser einen Antrag für ein CEPA Zertifikat beim „Hong Kong Trade and Industry Department“ einreichen. Hiermit beweist der Shareholder, dass er Werbedienstleister in Hong Kong ist. In diesem Falle werden die Wirtschaftsprüfungsberichte der letzten drei Jahre nicht länger verlangt. Wird dem Antrag stattgegeben, so wird die Lizenz „Examination Opinion for Project Proposal of a Foreign-invested Advertising Enterprise“ erteilt, die daraufhin dem MOFCOM vorgelegt werden muss, das die Genehmigungsurkunde ausstellt.

Um eine Zweigniederlassungen zu errichten, muss das ausländische Werbeunternehmen sein Grundkapital vollständig eingebracht haben und einen Jahresumsatz aus Werbung von nicht weniger als 20 Millionen RMB (rund 2,5 Millionen Euro) aufweisen. Diese Voraussetzungen für in der FHZ gegründete Werbeunternehmen wurden jedoch durch die „Vorschläge“ aufgehoben. Daraus ergibt sich für die vorher genannten Unternehmen, dass sie ein Protokoll über all Werbeprojekte und die Zweigniederlassung erstellen müssen. Eine Genehmigung des Antrags bedarf nicht länger einer behördlichen Untersuchung. Die FHZ kann sogar ein „virtual office“  für jährlich 20.000 RMB (rund 2.600 Euro) bis 30.000 RMB (rund 3.800 Euro) für die Registrierung bereitstellen.

Außerdem brauchen ausländische Werbeunternehmen nicht länger separate Bewerbungen für die nachfolgenden Punkte einreichen, sondern können stattdessen einen Antrag stellen und direkt Änderungen an der Registrierung beantragen:

  • Änderung des Joint Venture Partners;
  • Anteilsübertragung; und
  • Änderung der Geschäftsausrichtung oder des Grundkapitals.

Diese Änderung könnte einen Trend hin zur Abschaffung vieler Spezialgenehmigungen in naher Zukunft andeuten. All dies ist jedoch abhängig von Chinas nationaler Politik.

Die Autorin Kate Wang arbeitet für Dezan Shira & Associates

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