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Free-Zone-Unternehmen in Dubai dürfen auch außerhalb Freihandelszone tätig sein

Das kürzlich verabschiedete Gesetz Law No. 13 of 2011 erweitert die Möglichkeiten von Unternehmen, die in einer der zahlreichen Freihandelszonen des Emirats Dubai angesiedelt und lizenziert sind, auch außerhalb der jeweiligen Freezone tätig zu werden. Das berichtet die Unternehmensberatung InterGest Middle East.

Das Emirat verspricht sich von diesem Schritt eine weitere Erhöhung der Attraktivität der einzelnen Freihandelszonen und verbunden damit den Zuzug weiterer (ausländischer) Unternehmen beziehungsweise die personelle Aufstockung bei bereits registrierten Unternehmen.

Unselbstständige Zweitniederlassung außerhalb der free zone gründen

Wie im neuen Gesetz geregelt, kann zukünftig das Dubai Economic Departement (DED) Freezone Companies unter anderem gestatten, unselbständige Zweigniederlassungen (Branch) außerhalb der Freihandelszone zu gründen. Diese Genehmigung konnte zwar bereits in der Vergangenheit vom DED in begrenzten Ausnahmefällen erteilt werden, aufgrund der nunmehr vorhandenen gesetzlichen Grundlage ist allerdings davon auszugehen, dass zukünftig die Gründung einer Branch durch eine Freezone Company einfacher möglich sein sollte als dies noch in der Vergangenheit der Fall war.

Darüber hinaus erhält das DED durch das neue Gesetz die Möglichkeit, Arbeitnehmern, die bei einer Freezone Company angestellt sind, die Erlaubnis zur Tätigkeit außerhalb der Freihandelszone zu erteilen. Dieser Schritt soll allerdings an die Zustimmung des Arbeitsministeriums beziehungsweise unterstellte Behörden gebunden sein.

Von der bisherigen Praxis, wonach Unternehmen und Arbeitnehmern, die ohne Erlaubnis der Regierungsbehörden außerhalb der Freihandelszonen tätig werden, jeweils Geldstrafen bis zu 50.000 AED, sowie im Falle des Arbeitnehmers die Ausweisung drohen, wird auch zukünftig nicht abgewichen.

Erhebliche Kosteneinsparpotenziale für ausländische Unternehmen

Sofern die emiratischen Behörden das neue Gesetz konsequent anwenden, könnten sich für ausländische Unternehmen, die in den Freihandelszonen ansässig sind, unter Umstände erhebliche Kosteneinsparungspotenziale ergeben. Zu denken ist dabei etwa an Unternehmen, die an besonders kostenintensiven Standorten wie dem Dubai International Financial Center (DIFC) registriert sind. Diese könnten im Falle der Genehmigung durch das DED unter anderem Mietkosten in erheblichem Umfang einsparen, in dem außerhalb der Freihandelszone eine Branch gegründet, Personal verlagert und günstiger Büroraum in Dubai angemietet wird.

Gleichzeitig bleiben bei dieser Konstellation die wesentlichen Vorteile einer Freezone-Gründung erhalten: Ein lokaler (Mehrheits-)Gesellschafter ist dann weiterhin nicht nötig (100 Prozent Foreign Ownership), auch bleiben die von Seiten der Freihandelszone gewährten Garantien auf Steuerfreiheit (standortabhängig von 25 – 100 Jahren) auch dann erhalten, wenn die VAE in Zukunft beschließen sollten, Unternehmens- und Personensteuern einzuführen.

Quelle: InterGest MiddleEast

Foto: © radodn – Fotolia.com