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EU-Verbraucherschutz
© Tierney, Adobestock

EU-Verbraucherschutz: Diese Änderungen kommen auf Verbraucher*innen im Jahr 2026 zu

Zum Jahreswechsel und im Verlauf von 2026 treten in Europa mehrere neue Regeln und Standards in Kraft, die den Verbraucherschutz stärken und Abläufe im Alltag vereinfachen sollen. Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland hat die wichtigsten Punkte zusammengefasst. Im Fokus stehen unter anderem leichteres Bezahlen auf Reisen, günstigere Mobilfunknutzung, mehr Reparaturrechte, klarere Informationen beim Onlinekauf sowie strengere Vorgaben gegen irreführende Nachhaltigkeitsversprechen.

Bulgarien führt den Euro ein: weniger Aufwand beim Bezahlen

Bulgarien wird zum 1. Januar 2026 Mitglied der Eurozone und führt den Euro als Währung ein. Für Reisen und Einkäufe – auch online – bedeutet das vor allem weniger Reibung: Der Währungsumtausch entfällt, Fremdwährungsgebühren spielen keine Rolle mehr, und Wechselkursschwankungen sind kein Thema. Preise lassen sich dadurch einfacher vergleichen.

In einer einmonatigen Übergangsphase kann noch mit Euro und Lew bezahlt werden. Ab 1. Februar 2026 ist der Lew kein gesetzliches Zahlungsmittel mehr. Alte Lew-Banknoten können ab 2026 nur noch in Bulgarien, unter anderem bei Banken und Postämtern, umgetauscht werden.

Ukraine und Moldau: Roaming wird ab 2026 gebührenfrei

Ab 1. Januar 2026 sollen in der Ukraine und in Moldau keine Roaming-Gebühren mehr anfallen. Davon profitieren sowohl Reisende als auch Menschen aus der Ukraine und Moldau, die sich in der EU aufhalten, und umgekehrt. Telefonate, Nachrichten und mobile Daten werden dann zu den Konditionen nutzbar, die auch im Heimatland gelten.

Wichtig ist dabei eine Voraussetzung: Der Mobilfunkvertrag muss bei einem Anbieter mit Sitz in der EU, der Ukraine oder Moldau abgeschlossen sein.

Recht auf Reparatur: Elektrogeräte sollen länger nutzbar werden

Mit der Richtlinie (EU) 2024/1799 wird das „Recht auf Reparatur“ deutlich ausgebaut. Die EU-Mitgliedstaaten müssen die Vorgaben bis spätestens 31. Juli 2026 in nationales Recht umsetzen. Ziel ist, Produkte länger im Einsatz zu halten und Reparaturen leichter verfügbar zu machen.

Hersteller bestimmter Produktgruppen, darunter Smartphones, Tablets, Waschmaschinen, Geschirrspüler und Staubsauger, müssen künftig auch nach Ablauf der zweijährigen Gewährleistung Reparaturen anbieten. Die Kosten trägt zwar die Käuferseite, allerdings müssen Preise fair, angemessen und transparent sein. Kommt es innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist zur Entscheidung „Reparatur statt Austausch“, sieht die Richtlinie außerdem vor, dass sich die Gewährleistungsfrist einmalig um zwölf Monate verlängert.

Widerrufsbutton im Onlinehandel: Rücktritt per Klick

In Deutschland wird 2026 ein elektronischer Widerrufsbutton eingeführt, der den Widerruf im Onlinehandel deutlich vereinfachen soll. Online-Händler müssen dann einen gut sichtbaren und leicht auffindbaren Button bereitstellen, über den ein Kauf mit wenigen Schritten widerrufen werden kann.

Die Pflicht gilt ab 19. Juni 2026. Auch ausländische Händlerinnen und Händler müssen das umsetzen, wenn sich ein Shop erkennbar an den deutschen Markt richtet, wie etwa durch eine deutsche Spracheinstellung, Versand nach Deutschland oder eine .de-Domain. Der Widerrufsbutton ist dabei vom Kündigungsbutton zu unterscheiden, der für die Kündigung von online abgeschlossenen Abonnements relevant ist.

EU-Label für Gewährleistung und Garantie: mehr Klarheit am Produkt

Ab 27. September 2026 müssen Händlerinnen und Händler in der EU ein einheitliches EU-Gewährleistungslabel verwenden. Der Ansatz dahinter ist Transparenz: Auf einen Blick soll erkennbar sein, welche Rechte gelten und welche Schritte bei Mängeln möglich sind.

Das Label enthält Hinweise zur zweijährigen Mindestgewährleistung und den Zusatz, dass die Gewährleistungsdauer in einzelnen EU-Ländern national auch länger sein kann. Außerdem muss es Informationen zu den Rechten bei Mängeln bündeln, also Reparatur, Ersatz, Minderung oder Rückerstattung, und einen QR-Code zu einer EU-Informationsseite mit Überblick über nationale Besonderheiten enthalten. Besteht zusätzlich eine Herstellergarantie, kommt hierfür ein separates Garantielabe hinzu.

Schluss mit „grün“ ohne Beleg: strengere Regeln gegen Greenwashing

Mit der EmpCo-Richtlinie (EU) 2024/825 verschärft die EU die Anforderungen an Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen. Ab 27. September 2026 sind vage oder pauschale Begriffe wie „umweltfreundlich“, „ökologisch“, „grün“ oder „klimaneutral“ ohne konkreten, überprüfbaren Nachweis nicht mehr zulässig. Unternehmen müssen entsprechende Aussagen künftig belastbar begründen und bei Bedarf mit nachvollziehbaren, überprüfbaren Daten untermauern.

Neues Verbraucherkreditrecht: mehr Schutz bei Kleinkrediten und „Buy Now, Pay Later“

Die EU-Verbraucherkreditrichtlinie (EU) 2023/2225 bringt ab 20. November 2026 neue Regeln für neue Kreditverträge. Die Umsetzung in deutsches Recht läuft derzeit. Die Änderungen zielen besonders auf digitale und niedrigschwellige Kreditmodelle, darunter Kleinkredite unter 200 Euro, kurzfristige zins- oder gebührenfreie Kredite und „Buy Now, Pay Later“-Angebote.

Vorgesehen sind unter anderem klarere Informationen zu Kosten und Bedingungen sowie eine sorgfältigere Kreditwürdigkeitsprüfung. Gleichzeitig sollen Werbeaussagen eingeschränkt werden, die den Eindruck erwecken, eine Kreditaufnahme verbessere grundsätzlich die finanzielle Situation. Das übergeordnete Ziel ist, Überschuldung zu verhindern und Verbraucherinnen und Verbraucher besser vor intransparenten oder aggressiven Angeboten zu schützen.