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Jahr: 2017

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Ein Franchise im Ausland gründen: Das sind die Basics

Jeder EU-Bürger hat das Recht und die Möglichkeiten, in einem anderen EU-Staat ein Unternehmen zu gründen – sei es eine Zweigniederlassung, ein Franchise oder ein neues Business. Voraussetzung bei Niederlassungen ist, dass das Hauptunternehmen innerhalb der EU niedergelassen und registriert ist.

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Jobverlust bei einer Auslandsentsendung: Warum Unternehmen Expats privat gegen Arbeitslosigkeit absichern sollten

Firmen, die Mitarbeiter ins Ausland entsenden, sollten unbedingt eine private Arbeitslosenversicherung abschließen. Es ist auch nicht besonders empfehlenswert auf das sogenannte Antragspflichtverhältnis nach Paragraf 28 Drittes Sozialgesetzbuch (SGB III) zu setzen, bei dem der Mitarbeiter freiwillig in der deutschen Arbeitslosenversicherung verbleibt. Warum diese Empfehlung?

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