Krankenversicherungsschutz in der EU bei Auslandsentsendungen: Warum die A1-Bescheinigung nicht ausreicht
Immer wieder hört man, dass Unternehmen weniger Aufwand bei der gesundheitlichen Absicherung von Mitarbeitern haben, wenn diese innerhalb der EU für den Arbeitgeber tätig werden. So heißt es, dass das entsendende Unternehmen es einfach habe, da nur eine so genannte Europabescheinigungen wie die A1- beziehungsweise S1-Bescheinigung beantragt werden müsse.