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Jahr: 2015

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Reisebuchungen: Zu hohe Vorauszahlungen sind Abzocke

Die von vielen Reiseveranstaltern in ihren AGB geforderten Anzahlungen auf den Reisepreis sind besonders bei kurzfristigen Reisen oft zu hoch. Verbraucherschützer haben dagegen geklagt und Recht bekommen. Reiseveranstalter dürfen jetzt nur noch in Ausnahmefällen mehr als 20 Prozent Anzahlung für kurzfristige Pauschalreisen verlangen.

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