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Jahr: 2014

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Feiertage: Welche Rechte Arbeitnehmer haben

Während viele Menschen um den Weihnachtsbaum sitzen und es sich mit Plätzchen und anderen Leckereien gut gehen lassen, arten die Feiertage bei manchen in Stress aus. Ärzte, Polizisten, Kellner – viele Berufsgruppen müssen in der vermeintlich besinnlichen Zeit hart arbeiten. Die ARAG-Rechtsexperten erklären, welche Rechte zwischen den Jahren für Arbeitnehmer herrschen.

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Happy adorable Christmas girl of Asian, closeup portrait.

Weihnachten in China: Kitsch, Kommerz und etwas Karneval

Feiern Chinesen Weihnachten? In China wird zwar kein religiöses Weihnachtsfest zelebriert, aber trotzdem lassen es sich einige Chinesen nicht nehmen, die Zeit im Dezember festlich zu begehen. Auch wenn die Feierlichkeiten anders ablaufen als beispielsweise in Deutschland, wird Weihnachten nicht weniger bunt begangen.

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Fluglotsenstreik: Airline muss bei Verspätung nicht zahlen

Muss eine Fluggesellschaft auf einen anderen Flughafen ausweichen, weil am ursprünglichen Zielort das Vorfeldpersonal streikt, dann haben Reisende keinen Anspruch auf eine Ausgleichszahlung im Sinne der EU-Fluggastrechteverordnung. Das ergab ein Urteil des Amtsgerichts Rüsselsheim (Az.: 3 C 305/13 [31]).

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Litauen führt Euro ein

Litauen führt zum 1. Januar 2015 den Euro ein und wird damit das 19. Mitglied der Währungsunion. Künftig entfallen Wechselkursrisiken und Umtauschkosten. Davon verspricht sich das baltische Land steigende Investitions- und Handelstätigkeiten deutscher und internationaler Unternehmer am Wirtschaftsstandort Litauen.

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„Westfälischer Pumpernickel“ ist jetzt geschützt

Die Europäische Kommission (EU) hat kürzlich für den Westfälischen Pumpernickel das Gütezeichen „geografisch geschützte Angabe“ vergeben. Es steht für die enge Verbindung des Produktes mit dem Herkunftsgebiet. Mindestens eine der Produktionsstufen – Erzeugung, Verarbeitung oder Herstellung – muss im Herkunftsgebiet durchlaufen werden.

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bankrupt business man showing empty pocket hand

Reisebüro muss Insolvenzsicherung auch für Reiseveranstalter aus der EU nachweisen

Geht ein Reiseveranstalter pleite, muss ein Reisebüro auch dann die Kosten für die gebuchte Reise an die Kunden zurückzahlen, wenn dieser in einem anderen EU-Land seinen Sitz hat. Auch in einem solchen Fall muss sich der Vermittler einen Insolvenzsicherungsschein vorlegen lassen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) kürzlich  entschieden (Az.: X ZR 105/13).

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