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EuGH-Urteil zu Gepäckverlust: Airlines müssen jeden Reisenden entschädigen
5. Dezember 2012

EuGH-Urteil zu Gepäckverlust: Airlines müssen jeden Reisenden entschädigen

Geht das Gepäck eines Passagiers auf einem Flug verloren, muss die Fluggesellschaft auch für Gegenstände Mitreisender, die sich in dem aufgegebenen Gepäckstück befunden haben, haften. Das hat der Gerichtshof der Europäischen Union jetzt entschieden (Az.: C-410/11).