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Flugverspätungen werden nicht doppelt entschädigt
16. September 2013

Flugverspätungen werden nicht doppelt entschädigt

Kommt es zu erheblichen Flugverspätungen, haben Reisende Anrecht auf eine Ausgleichszahlung entsprechend der EU-Fluggastrechteverordnung, jedoch kann dann nicht noch zusätzlich eine Reisepreisminderung gefordert werden. Das geht aus einem kürzlich gefällten Urteil des Amtsgerichts Rostock hervor (Az.: 47 C 256/12).