Flugverspätungen werden nicht doppelt entschädigt
Kommt es zu erheblichen Flugverspätungen, haben Reisende Anrecht auf eine Ausgleichszahlung entsprechend der EU-Fluggastrechteverordnung, jedoch kann dann nicht noch zusätzlich eine Reisepreisminderung gefordert werden. Das geht aus einem kürzlich gefällten Urteil des Amtsgerichts Rostock hervor (Az.: 47 C 256/12).