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Krank im Ausland: Versicherte müssen Versicherer verständigen
27. März 2014

Krank im Ausland: Versicherte müssen Versicherer verständigen

Sofern bei einer Erkrankung im Ausland die Notrufzentrale der Versicherung nicht verständigt wird, muss ein Versicherter beweisen, dass und woran er tatsächlich erkrankt ist und dass die medizinische Behandlung notwendig war. Das hat ein Urteil des Amtsgerichts München (Az.: 273 C 32/13) ergeben.