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Flug wegen Vorverlegung verpasst: Airline muss nicht zahlen
8. Mai 2014

Flug wegen Vorverlegung verpasst: Airline muss nicht zahlen

Ein Reiseunternehmen ist unter Umständen nicht verpflichtet, auf eine Änderung der Flugzeiten mit einem separaten Schreiben hinzuweisen. Im konkreten Fall buchte der spätere Kläger am 22.06.2012 eine Orient-Kreuzfahrt bei einem Reiseunternehmen. Dieses bestätigte die Buchung – unter anderem einen Flug von München nach Dubai- am 16.12.2012.