Keine Entschädigung bei medizinischem Notfall im Flieger
Kommt es aufgrund eines medizinischen Notfalls zu einer erheblichen Verspätung, haben Passagiere keinen Anspruch auf eine Ausgleichzahlung im Sinne der EG-Verordnung Nr. 261/2004. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Berlin-Wedding hervor (Az.: 2 C 115/10).