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Keine Entschädigung bei medizinischem Notfall im Flieger
31. Mai 2012

Keine Entschädigung bei medizinischem Notfall im Flieger

Kommt es aufgrund eines medizinischen Notfalls zu einer erheblichen Verspätung, haben Passagiere keinen Anspruch auf eine Ausgleichzahlung im Sinne der EG-Verordnung Nr. 261/2004. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Berlin-Wedding hervor (Az.: 2 C 115/10).