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Private Versicherungen

Private VersicherungenDas A und O vor Ihrem Auslandsaufenthalt ist dafür zu sorgen, dass Sie einen adäquaten Ersatz für die deutsche Sozialversicherung finden. Da die meisten Menschen in der Regel zusätzlich private Versicherungen abgeschlossen haben, sollten Sie auch diese genauer unter die Lupe nehmen. So ist es unbedingt empfehlenswert, seine privaten Policen auf die Dauer und Gültigkeit im Ausland zu prüfen. Das Gros der Verträge schließt Leistungen aus, wenn Schäden im Ausland entstanden sind, weil der Versicherte dort arbeitet und lebt oder eine meist kurze Zeitspanne im Ausland überschritten wird. Für gewöhnlich leisten die Versicherer nur dann, wenn Schäden sich im Urlaub ereignen. Die Klausel, dass bei Lebensmittelpunkt und Berufstätigkeit im Ausland nicht gezahlt wird findet sich unter anderem bei der

  • Rechtsschutzversicherung,
  • Haftpflicht- und Hausratversicherung,
  • Unfallversicherung,
  • Lebens- und Berufsunfähigkeitsversicherung und
  • KfZ-Versicherung.

Es gibt nur wenige Anbieter, die explizit auch bei längerer beruflicher und privater Aufenthaltsdauer im Ausland leisten. Insbesondere Auswanderern und Expatriates ist eine Auslands-Rechtsschutzpolice anzuraten, die weltweit und dauerhaft gültig ist. In anderen Ländern herrschen andere rechtliche Gepflogenheiten und andere Strafmaße. Beispielsweise kann im arabischen Raum Unfallverursachern ein Gefängnisaufenthalt drohen, wenn beim Unfall jemand zu Schaden gekommen ist. Ohnehin werden dort viele Delikte schärfer als in Deutschland geahndet. Deswegen sollte eine Auslands-Rechtsschutzversicherung unbedingt auch den erweiterten Strafrechtsschutz integriert haben. Eine solche Police hat beispielsweise die ARAG Rechtsschutzversicherung zusammen mit dem Bund der Auslands-Erwerbstätigen (BDAE) e.V. entwickelt.

Bei Lebens- und Berufsunfähigkeitsversicherungen sind oftmals sowohl aktives und passives Kriegsrisiko ausgeschlossen. Aktiv bedeutet, man nimmt als Kombattant am Kriegsgeschehen teil, passiv wiederum bedeutet, man ist unwissentlich und außerplanmäßig in eine Kriegssituation geraten. Wenn ein Versicherer sogar das passive Kriegsrisiko ausschließt, sollte sich ein Expatriate oder Auswanderer dringend für die Dauer des Auslandsaufenthalts nach einer Alternative umschauen.

Zur Kfz-Police: In vielen außereuropäischen Ländern (zum Beispiel in den USA und im arabischen Raum) reicht den nationalen Behörden eine deutsche Kfz-Versicherung nicht aus. Dort muss in der Regel eine lokale Kfz-Police abgeschlossen werden.

Angesichts zahlreicher Hygieneskandale in Krankenhäusern ist zudem eine international gültige Patientenrechtsschutzversicherung für entsandte Arbeitnehmer und Auswanderer anzuraten. Diese deckt Kunst- und Behandlungsfehler ab, die von Ärzten oder medizinischem Personal verursacht worden sind. Insbesondere im Ausland ist das Risiko einer Fehlbehandlung, etwa aufgrund einer schwierigeren sprachlichen Verständigung und unterschiedlicher medizinischer Standards, groß.

Bei Reisegepäckversicherungen ist oftmals der Transport von teuren Ausrüstungen nicht mitversichert. Ingenieure oder Fotografen, die beispielsweise wertvolle Messtechnik oder Computer beziehungsweise Kameraausrüstung mitnehmen müssen, sollten dafür eine Extra-Transportversicherung abschließen. Ansonsten lohnt der Abschluss einer Gepäckversicherung häufig nicht, da die Versicherer sehr strikte Bedingungen stellen und Ausschlussklauseln formulieren.

Foto: fotolia © fotokalle