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Als Absolvent im Ausland

Manch einen Absolventen der Hochschule zieht es direkt nach dem Abschluss in die Ferne. Wer ein zusätzliches Studium absolvieren oder seinen Doktor machen beziehungsweise anderweitig wissenschaftlich tätig sein möchte, erhält über die Post-Graduierten-Programme des DAAD finanzielle Förderung. Informationen dazu auf www.daad.de.

Relevante Jobportale

Wer in der Privatwirtschaft einen Job im Unternehmen sucht, kann von zu Hause aus über diverse Jobportale international nach einer Stelle suchen.

Hier ein paar Beispiele:

  • www.ba-auslandsvermittlung.de (auf der Startseite links auf „Praktikanten und Jobsucher“ klicken): Auslands-Job-Seite der Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) der Agentur für Arbeit

Außerdem gibt es auf Auslands-Jobs spezialisierte Personaldienstleister, die Ihnen eine passende Stelle im gewünschten Aufenthaltsland vermitteln können. Zu nennen ist beispielsweise www.departer.de.

Anerkennung der Leistungen von ausländischen Hochschulen

Inwieweit Leistungen, die an ausländischen Unis erbracht wurden, an der deutschen Hochschule anerkannt werden, hängt davon ab, ob zwischen den einzelnen Hochschulen Partnerschaften oder so genannte Learning Agreements bestehen, die Fragen der Anerkennung vertraglich regeln. Es gibt in dieser Sache keine bundesweit einheitliche Regelung.

Unverzichtbar ist, die entsprechende Prüfungsordnung vor dem Auslandsaufenthalt zu konsultieren und bereits im Vorfeld die Fragen der Anerkennung zu klären, damit nicht nach absolvierten Auslandssemestern die böse Überraschung in Form einer Ablehnung der Leistungen an der Heimathochschule blüht.

Umfassende Informationen zur Anerkennung von Leistungen finden Sie auf http://anabin.kmk.org/anabin.html (anabin steht für „Anerkennung und Bewertung ausländischer Bildungsnachweise“). Besonders die FAQs geben einen guten Überblick über relevante Fragen.

Auf EU-Ebene wurden dafür in den einzelnen Mitgliedsstaaten Informationszentren für die Anerkennung eingerichtet, die für Fragen zur Verfügung stehen. Alle weiteren Details finden Sie unter www.enic-naric.net/index.aspx.

Anderes Land – Anders bewerben

In anderen Ländern herrschen natürlich auch andere Bewerbungsverfahren. Die Europäische Kommission hat für Europa die Broschüre „Sie hören dann von uns“ herausgebracht, in der Sie wichtige Infos über Bewerbungsabläufe in den europäischen Ländern erhalten. Der Download steht hier bereit: http://www.eures.ch/serveattachment/1df48956a2f14b6489511df94d9854d6ee5ae2dae2d/gut_zu_wissen.pdf

Weitere länderspezifische Bewerbungstipps gibt auch die ZAV der Arbeitsagentur unter www.zav-auslandsvermittlung.de (Im Homepage-Text auf „Arbeiten im Ausland“ klicken und in linker Menü-Spalte auf „Bewerbungstipps“).

Absicherung im Ausland

Wie auch hierzulande sind die wichtigsten Versicherungen für den Auslandsaufenthalt die Kranken- und Haftpflichtversicherung. Sie sollten unbedingt überprüfen, ob diese beiden Policen eine weltweite Gültigkeit haben. Innerhalb der EU gilt die Europäische Krankenversichertenkarte, die Sie bei einem Studienaufenthalt in einem EU-Land bei Ihrer Gesetzlichen Krankenkasse beantragen können. Aber Vorsicht: Die Kassen erkennen nicht alle im Ausland erbrachten Leistungen an und häufig müssen Sie privat in Vorleistungen gehen. Damit Sie nicht auf Ihren Kosten sitzen bleiben, sollten Sie möglichst eine private Zusatzversicherung abschließen. Außerhalb der EU sollten Sie zwingend eine weltweit gültige Auslandskrankenversicherung abschließen. Achten Sie dabei darauf, ob die Police auch Arzt- und Krankenhausbesuche im Ausland abdeckt.

Eine günstige Absicherung für berufstätige Absolventen im Ausland bietet die BDAE Gruppe an. Die Auslandskrankenversicherung Expat Flexible ist bereits ab 79 Euro pro Monat zu haben. Mehr dazu auf https://www.bdae.com/auslands-krankenversicherungen/expat-flexible.

In Sachen Haftpflichtversicherung sollten Sie prüfen, ob diese auch über die deutschen Grenzen hinaus gültig ist. Unter Umständen lohnt es sich auch, eine Auslands-Rechtsschutzversicherung für den Fall der Fälle abzuschließen. Mehr dazu auf www.bdae.com/de/auslandsversicherung/rechtsschutz_im_ausland.htm.

Der BDAE hat ein Auslands-Service-Paket geschnürt, über das Sie im Rahmen der BDAE-Mitgliedschaft schon einige Absicherungsmöglichkeiten inklusive haben. Auf www.bdae.com/de/mitgliedschaft/vorteile.htm erfahren Sie mehr über die Vorteile dieses Angebots.

Foto: fotolia © mipan